Umzug - Kindergeld?

4 Antworten

Die Aussage deine Vaters macht überhaupt keinen Sinn! Denn zum jetzigen Zeitpunkt zahlt er dir ja auch Unterhalt in Form von Kost und Logis. Zumal ab 18 eh beide Elternteile unterhaltsverpflichtet sind und dein Unterhalt sich nach dem bereinigtem Netto beider Elternteile bemisst.

Und Kindergeld ist Bestandteil des Unterhaltes... Sobald du also zur Mutter gezogen bist, beantragt sie das Kindergeld für dich.

Das duale Studium beinhaltet Einkommen? Das wird natürlich beim Kindesunterhalt berücksichtigt. Zudem bist du im Unterhaltsrang auf Platz 4. Je nachdem ob es vorrangige Unterhaltsberechtigte gibt, bleibt für dich am Ende ggf. eh nichts übrig...

Was dein Vater da meint mit dem "freiwillig ausziehen", wäre, wenn du die Möglichkeit hast Zuhause zu wohnen (egal ob bei ihm oder der Mutter) und dennoch ausziehst in die eigene Wohnung, obwohl sie dir Kost und Logis bieten. Seine Forderung, dass du auf Unterhalt verzichtest ist eh hinfällig, da auf Unterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann. Du kannst also sagen: Heute will ich keinen Unterhalt und gehst morgen hin und forderst Unterhalt...

Also soll sich dein Vater mal etwas entspannen! Du gehst, wenn du unter 21 bist, zum Jugendamt und lässt rechnen.

Und "uns" muss er eh nicht zahlen. Du bist die Unterhaltsberechtigte (wenn noch Anspruch besteht) und das Geld wäre direkt an dich zu überweisen. Was deine Mutter dann von dir für Kost und Logis möchte und ob sie was möchte, muss ihn eh nicht interessieren!

Wenn du also z.B. im dualem Studium 700 Euro verdienst netto, dann wären pauschal 100 Euro abzuziehen. Bleiben also 600 Euro, Dazu 204 Euro Kindergeld. Macht schon mal 804 Euro. Bei der Summe müssten deine Eltern gemeinsam schon mehr als 5100 Euro haben, damit du überhaupt noch weiteren Anspruch hast.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf
Guest12356785 
Fragesteller
 13.10.2020, 07:40

Dankeschön, dass du dich mit meinem Thema beschäftigst. Da ich die Möglichkeit hätte, bei meinem Vater weiterhin zu wohnen und er mir für 100€ monatlt. Kost und Logie zur Verfügung stellen würde, ist es ja quasi freiwillig von mir, zu meiner Mutter zu ziehen. Ich kann und will dort nicht weiter wohnen weil er mich psychisch noch kaputt macht. Ich brauche sein Unterhalt aber auch nicht, ich werde ihn auch nicht verklagen odee sonst was, will einfach nix mehr mit ihm zu tun haben. Einfach nur das Kindergeld für meine Mum...

Kessie1  13.10.2020, 09:44
@Guest12356785

OK, dann sollte deine Mutter den Antrag auf Kindergeld stellen, wenn du dort offiziell gemeldet bist.

Zum Unterhalt: du könntest deine Ansprüche ja mal "spaßeshalber" errechnen lassen. Dafür benötigst du die Einkommensbelege Beider und sie haben allerdings auch das Recht da gegenseitig rein zu schauen. Ist halt die Frage ob du eigenes Einkommen hast (außer Kindergeld), welches auf den Bedarf angerechnet wird.

Guest12356785 
Fragesteller
 13.10.2020, 14:48
@Kessie1

Ja ich habe auch ein eigenes Einkommen, da ich ein duales Studium mache. Und mein Vater wird sicherlich keinem seine Gehaltsabrechnung zeigen.

Kessie1  13.10.2020, 16:04
@Guest12356785

Er wäre gesetzlich sogar dazu verpflichtet: §1605 BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1605.html

Aber du kannst anhand deines eigenen Nettoeinkommens ja schon selbst abschätzen, ob überhaupt noch Anspruch besteht. Nimm dein Netto im Monat, zieh 100 Euro ab, rechne 204 Euro Kindergeld drauf und schaue in der Düsseldorfer Tabelle was deine Eltern zusammen an bereinigtem Netto haben müssten, damit du überhaupt noch Anspruch hast:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

Guest12356785 
Fragesteller
 16.10.2020, 07:52
@Kessie1

Nee wie gesagt ich will sein Geld sowieso nicht meine Farbe war ja nur wie das mit dem Kindergeld klappt wenn ich zu meiner Mum ziehe. Trotzdem danke

Das Kindergeld kann Deine Mutter dann bekommen. Da Du 18 Jahre bist, kannst Du Dich darum kümmern. Deinem Vater unterschreibe nichts. Wenn Du zu Deiner Mutter ziehst, muß er bezahlen, auch wenn Du auf eigenen Wunsch dahin ziehst. Nur wenn Du gegen seinen Willen in eine eigene Wohnung ziehst, muß er nicht unbedingt zahlen.

Guest12356785 
Fragesteller
 12.10.2020, 19:22

Ja er würde dann halt so tun als sei es gegen seinen Willen, damit er nicht zahlen muss. Auf seine Unterstützung kann ich nicht bauen. Trotzdem dankeschön :)

Akka2323  12.10.2020, 19:36
@Guest12356785

Das ist völlig egal. Du darfst gegen seinen Willen zu Deiner Mutter ziehen und wenn Du noch in Ausbildung bist, muß er zahlen.

Guest12356785 
Fragesteller
 13.10.2020, 07:43
@Akka2323

Er hat nix dagegen, wenn ich ausziehe. Er stellt es nur so hin, als sei es freiwillig von mir. Aber ich ziehe aus weil er ein scheiß Mensch ist, er mir mein Kindergeld nicht gibt für die Theoriephasen in denen ich woanders wohne und auch noch 100€ Miete im Monat von mir will. Dennoch ist es rein theoretisch „freiwillig“, weshalb er nix zahlen muss und auch nicht wird.

Wenn du bei deiner Mutter gemeldet bist, kann sie Kindergeld für dich beantragen.

Ob du deinem Vater bestätigst, dass du freiwillig ausgezogen bist oder nicht, spielt keine Rolle Seine Unterhaltspflicht bleibt weiterhin bestehen. Du kannst da ruhig unterschreiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Akka2323  12.10.2020, 19:37

Tu es nicht.

Guest12356785 
Fragesteller
 13.10.2020, 07:44

Und Ich soll schriftl. bestätigen dass ich „freiwillig“ ausgezogen bin, weil mein Vater kein Bock hat uns Unterhalt zu zahlen

nichts bestätigen, ist er Unterhaltspflichtig dann muss er unterhalt zahlen, das hat auch nichts mit KiGe zu tun.

Zu deinem Umzug, schreibe (das kannst auch du) die Kindergeldkasse an am besten mit der Kindergeldnummer...Dort dann deinen Umzug mitteilen. Ihr bekommt dann einen Bescheid von der Kasse wo ihr die Bankverbindung aufschreibt usw.

Guest12356785 
Fragesteller
 12.10.2020, 19:23

Okay ich rufe mal morgen direkt an und informiere mich. Nein, mein Vater wird nix zahlen, glaubt mir das einfach.

Kessie1  12.10.2020, 19:33
@Guest12356785

Müsste er noch Unterhalt zahlen, dann geht es eben vor Gericht, wenn er sich verweigert... Aber dafür muss erstmal dein Anspruch errechnet werden!

Guest12356785 
Fragesteller
 13.10.2020, 07:36
@Akka2323

Ich werde meinen Vater nicht verklagen. Er hätte es verdient, aber das werde ich nicht tun. Mir reicht mein Kindergeld, brauche kein Unterhalt von dem