Umziehen, trotz Eltern Hartz 4 U25?

6 Antworten

Wenn Du min. 18 bist und keine Leistungen brauchst, dann suchst Du dir aus dem Internet eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung zum Ausdrucken, die schickst Du dann ausgefüllt rechtzeitig vorher ans Jobcenter, damit es dann für dich keine überzahlten Leistungen gibt, die Du dann zurückzahlen müsstest.

Das Jobcenter wird dann auch sicher eine Kopie deiner Abmeldung aus dem Haushalt deiner Mutter bzw. Eltern haben wollen.

Nach deinem Auszug könnte es aber bei deiner Mutter / Eltern dann zu Problemen kommen, zumindest dann, wenn nach deinem Auszug die Warmmiete nicht mehr angemessen ist, denn die würde dann im Regelfall vom Jobcenter nur noch für weitere 6 Monate gezahlt und danach müsste man selber zuzahlen, weil es dann nur noch die angemessenen Kosten geben würde, wenn man diese nicht senken könnte und auch nicht in eine angemessene Wohnung ziehen will.

Ich fasse das mal zusammen:

Du bist U25 und wohnst in Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern, ihr seid im Leistugnsbezug.

Du nimmst eine weiter entfernte Arbeit auf udn willst da hin ziehen, weil die pendelei zu lange dauert. Du bist dann nicht mehr auf Geld vom JC angewiesen, weil du genug verdienst.

Grundsätzlich kannst du jederzeit aus/umziehen, das ist Teil der grundrechtlich garantierten Freizügigkeit, siehe Artikel 11 Satz 1 des Grundgesetzes . Nur die Kosten der Unterkunft würde das JC nach dem Umzug OHNE vorherige Genehmigung nicht zahlen, den Regelsatz müssten sie weiter zahlen.

Wenn du den Job angefangen hast, zieh um und teile das mit einem Dreizeiler dem JC mit Marke "Ich ziehe zum Job hin, da die Entfernung zum pendeln mit dem ÖPNV zu weit ist". Schick eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine Kopie der Ummeldebestätigung mit und schreibe, dass du nun genug verdienst und keine ALG2-Zahlung mehr benötigst.

Das wars dann auch schon.

Viel Glück im neuen Job!

Wenn Du keine Miete zahlen mußt und den Umzug ohne finanzielle Unstützung des Jobcenters bewältigen kannst, dann zieh' doch einfach um, wenn Du volljährig bist.

Natürlich muß Dein Auszug aus der Bedarfsgemeinschaft dem Jobcenter mitgeilt und ggf. nachgewiesen werden.

Deine Eltern bekommen dann jedoch Deinen Mietanteil für die Wohnung nicht mehr und können entweder dort wohnen bleiben oder müssen schlimmstenfalls in eine günstigere Wohnung umziehen.

Dein ALG 2 bekommen sie dann natürlich auch nicht mehr.

Natürlich kannst du jeder Zeit umziehen, deine Eltern erhalten aber natürlich entsprechend weniger Geld vom Jobcenter, bzw. wird der Teil abgezogen, der für dich vorgesehen ist. Aber dann haben sie ja auch weniger Kosten. Relevant ist ggf. auch noch die Wohnungsgröße, wenn die Wohnung dann für 2 Personen zu groß wäre müssten deine Eltern ggf. umziehen.

du kannst ohne antrag einfach umziehen, wenn du aus dem bezug fällst, keine weiteren leistungen beanspruchen möchtest.

deine eltern teilen per veränderungsmitteilung einfach mit, dass du nicht mehr in der bedarfsgemeinschaft lebst und du selbst kannst einfach eine kurze formlose mitteilung machen, dass du aus dem bedarf raus bist.

deine eltern bekommen dann keinen regelsatz mehr für dich und die miete wird auf zwei personen aufgeteilt. sollte dies zu hoch sein, bekommen deine eltern die aufforderung kdu zu senken oder eine günstigere wohnung zu suchen.