Hartz IV, Ü25, Bei Eltern wohnend Weiterbewiligungsantrag - Hausgemeinschaft?

2 Antworten

Die Frage nach Anzahl der Personen in DEINER HaushaltsGEMEINSCHAFT hättest Du auch mit 0 ausser Dir selbst beantworten müssen .

Das kannst und solltest Du am besten morgen früh in persönlicher Vorsprache beim Jobcenter korrigieren lassen.

Ansonsten geht das Jobcenter laut Antrag davon aus , dass Dich Deine Eltern ü25 freiwillig noch mit verköstigen, bzw. Dich finanziell direkt unterstützen.

Wieso? Sie gehören doch als weitere Personen zu meiner Haushaltsgemeinschaft, also 2, und 0 weitere zu meiner Bedarfsgemeinschaft?

Dort steht: Weitere Personen in meinem Haushalt: In meinem Haushalt wohnen neben mir 2 weitere Personen. Hiervon gehören 0 Personen zu meiner Bedarfsgemeinscahft. Hiervon gehören 2 Personen zu meiner Haushaltsgemeinschaft, ist doch richtig, oder?

Bei dem alten WBA 2017 musste ich nämlich nur angeben, da waren nur zwei Optionen, in meinem Haushalt leben neben mir 2 weitere Personen, hiervon gehören 0 zu meiner Bedarfgemeinschaft.

Damals beim Hauptantrag Anfang 2017, habe ich angegeben, dass 0 weitere Personen zur Bedarfsgemeinschaft gehören, und bei 2.2 dann angegeben: In meinem Haushalt wohnen nehmen mir 2 weitere Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft, jedoch zur Haushaltsgemeinschaft gehören, und diese 2 Personen mit mir verwandt sind. Auf der Anlage HG habe ich dann angegeben, dass ich Leistungen enthalte im Sinne der unentgeltlichen Unterkunft, nichts weiteres. Das kommt doch auf das Gleiche hinaus?