Umtausch Artikel versendet, nun beim Zoll?
Ich habe vor zwei Wochen was bei einer türkischen Firma bestellt, ein Kleidungsstück (~60€ mit Versand). Dies passte leider nicht, bzw. war fehlerhaft, weshalb mir ohne wenn und aber freundlicherweise ein Ersatz zugesandt wurde. Dieses ist aber entgegen des ersten Pakets beim Zoll gelandet. Diese (bzw. UPS) wollen dafür nun einen Zahlungsnachweis. Für diesen Artikel habe ich jedoch nichts bezahlt, nur für den 1., fehlerhaften, der aber nicht beim Zoll landete.
Zeige ich denen (UPS) jetzt die Originalrechnung für den original Artikel oder sage ich denen, folgerichtig, dass es ein Ersatzprodukt ist, für das ich nichts gezahlt habe? Danke euch ! LG
2 Antworten
Den Vorgang gegenüber dem Zoll offenlegen. Sobald das dort verstanden, wird das Paket entweder freigegeben - oder an den Absender zurück verwiesen, da dieser offensichtlich falsch deklariert hat.
Mir wurde eine SMS zugesandt von UPS mit einer Nummer. Dann werde ich denen das erklären. Ehrlich gesagt will ich eigtl nicht, dass es zurück geht. Nochmal senden die bestimmt keinen Ersatz. Die haben es anscheinend falsch deklariert. Hoffentlich findet sich eine Lösung.. Ich werde denen das dann einfach mal mailen. Danke !
Vermutlich haben die Zöllner Probleme mit der Wertbestimmung. Auch wenn der Rechnungsbetrag mit 0 ausgewiesen wäre, handelt es sich ja um eine Wareneinfuhr. Und da es ja zum Sport geworden ist, jegliche Ware mit einem niedrigen Pseudowert zu deklarieren, ist Dein Teil vermutlich hängen geblieben.
Spannend ist ja die Frage, ob da nicht Abgaben nach dem Originalbetrag der Originalrechnung anfallen.
Ich würde mal denken, danach werden Einfuhrabgaben fällig. Der Wert wird ja nur durch eine Handelsrechnung nachgewiesen. Und nur weil Du nichts bezahlt hast, heißt das ja nicht, dass die eingeführte Ware nichts wert ist.
Denkt man an Geschenke. Wenn mein Lieblingsonkel mir zum Geburtstag eine schicke Uhr aus den Staaten schickt, muss ich auch die Einfuhrabgaben entrichten, obwohl ich dafür nichts bezahlt habe.
Wenn die ursprüngliche Ware belegbar im Rahmen eines echten Umtauschs wieder ausgeführt worden wäre, könnte die Sache wieder anders aussehen.
Wäre schön mal zu hören, wie sich die Sache entwickelt.