umsatzsteuerbefreit nach § 13b subunternehmen

6 Antworten

Einfach "Bauleistung im Sinne des § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG. Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über." oder eine ähnliche Anmerkung in die Rechnung schreiben.

du mußt wissen, ob du Bauleistungen erbringst. Nur wenn das so ist stellst du Rechnungen nach §13b, bei denen die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger bezahlt wird (muß auch entsprechend auf der Rechnung stehen) Außerdem brauchst du dann eine Frestellung nach §48 EStG (http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62316.htm). Und der Betrag ist dann netto!

Wenn du keine Bauleistungen erbringst, schreibst du ganz normale Rechnungen mit USt!! Frag doch am besten den Steuerberater des Unternehmens von dem du Sub-UN bist!

Das hat nix mit "Subunternehmer" zu tun. § 13b UStG zählt nur für Bauleistungen oder Vertragsbeziehungen im Ausland. Die Steuerschuld wird hier an den Empfänger übertragen. Aber grundsätzlich ist der Leistende der Schuldnder der USt.

In 13b geht es nciht um eine Steuerbefreiung, sondern um Sonderfälle, in denen der Leitungsempfänger, und nicht der leistende Unternehmer Steuerschuldner ist.

Du darfst auf Deiner Rechnung keine Mehrwehrtsteuer ausweisen.

ja danke.. aber was schreibe ich auf der rechnung.. habe noch nie als subunternehmen gearbeitet

@combothomas

Nur den Endbetrag ohne Mwst.