Umsatzsteuer zwischen Unternehmen im Inland
Im innereuropäischen Warenverkehr dürfen Unternehmen, die in unterschiedlichen Ländern sitzen, Rechnungen netto stellen, wenn sie beide eine EU-USt.-ID haben.
Gibt es eine Regelung zur Netto-Rechnungsstellung zwischen Unternehmen auch für innerdeutsche Verkäufe?
Mir will nicht so recht einleuchten, warum "überhaupt" ein Unternehmen A die Umsatzsteuer erst einfordern soll, nur, damit ein Unternehmen B sie danach seinerseits wieder zurückfordert. (Voraussetzung natürlich, beide sind USt.-pflichtig.)
6 Antworten
Theoretisch könnte man die USt-ID-Nr. auch im innerdeutschen Verkehr zulassen. Dort ist es dem Gesetzgeber aber zu riskant und das bisherige System funktioniert ja. Zudem hat der Staat noch einen Zinsvorteil, da er das Geld in der Regel ein paar Tage hat, bevor er es wieder erstatten muss.
Auf EU-Ebene liegt das Problem an den unterschiedlichen USt-Sätzen in den einzelnen Ländern. Eine Deutscher UN kauft von einem französischen UN. Der Franzose schreibt die Rechnung mit 19,6% Umsatzsteuer, die er an Frankreich zahlt, und die BRD zahlt dem Deutschen 19,6% als Vorsteuer aus. Da würde ein Land ja massiv Minus machen. Daher haben sie die ID-Nr. "erfunden".
Das das System alles andere als sicher ist, erkennt man daran, dass der grenzübergreifende Umsatzsteuerbetrug derart floriert, dass sie auf EU Ebene eigene Verfolgungsbehörden gegründet haben.
für innderdeutsche Verkäufe geht das nicht, aber es gibt eine Ausnahme-Regel bei Handwerskbetrieben, dass der Auftraggeber die Mehrwertsteuer nicht an den Handwerker bezahlt sondern direkt an das Finanzamt
Leider ändern sich die Vorschriften und geltenden Gesetze gerade bei der USt häufig. Deshalb kann ich dir nur empfehlen bei deinem Steuerberater oder noch besser, bei deinem zuständigen Finanzamt anzurufen um dich dort zu informieren. Hier bekommst du mit Sicherheit eine derzeit wirklich korrekte Antwort, da diese Leute ständig auf Fortbildung sein müssen.
Habe lange beim Steuerberater gearbeitet + bin auch noch zusätzl. ausgebildete "Fachkraft für das betriebliche Rechnungswesen". Die Antworten von FordPrefect sind richtig und sehr gut!
Mir will nicht so recht einleuchten, warum "überhaupt" ein Unternehmen A die Umsatzsteuer erst einfordern soll, nur, damit ein Unternehmen B sie danach seinerseits wieder zurückfordert. (Voraussetzung natürlich, beide sind USt.-pflichtig.)
Dann hast du das System noch nicht verstanden. Es geht um die Besteuerung des Mehrwertes. Nur das, was zusätzlich vom Unternehmer geschaffen wurde, soll effektiv besteuert werden.
Doch, ich habe das System verstanden, aber Du meine Frage nicht ;-)
Stell Dir Doch Deine Mehrwertkette mal auf voller Länge vor. Der Bauer baut Gras an, verkauft es an den Viehbauern, der Viehbauer seine Kühe an den Schlachter und der seine Schnitzel am Ende an den Kunden. Überall auf dieser Kette wird x-mal Mehrwertsteuer eingefordert, abgeführt, und wieder zurückgefordert, und jedes der Unternehmen bis auf den Schlachter kommt am Ende mit einem Umsatzsteuerkonto von 0 raus. Was soll also der Quatsch? Warum nicht Umsatzsteuer nur dann einziehen, wenn an Endverbraucher geliefert wird, und überall sonst direkt netto rechnen?
Weil der, der an den Endverbraucher liefert, dann nicht nur die USt auf seinen Mehrwert abführen müsste, sondern auch auf den der Lieferanten. Das ist aber nicht gewollt.
... sondern auch auf den der Lieferanten ...
... die aber gar nicht umsatzsteuerpflichtig sind, weil sie nun mal keine Endverbraucher sind! Nichts von dem, was auf Kette an Mehrwert geschaffen wird, unterliegt (dort) der Umsatzsteuer! Es wird vom Unternehmen z.B. als Gewinn an dessen Eigentümer ausgeschüttet, und DER kann sich dann (inkl. MWSt, als Endverbraucher) etwas davon kaufen.
Also: Wie Du es drehst und wendest. Mehrwertsteuer zahlt sowieso nur einer, der Endverbraucher. Es macht keinen Sinn, Umsatzsteuer auf Rechnungen an Unternehmen überhaupt einzuziehen.
... die aber gar nicht umsatzsteuerpflichtig sind, weil sie nun mal keine Endverbraucher sind!
Das ist falsch. Selbstverständlich sind Unternehmen USt-pflichtig - denn der Differenzbetrag zwischen Ankauf und Verkauf (egal ob an Unternehmen oder Endverbraucher) ist natürlich sehr wohl USt-pflichtig. Mit der Anrechnung der in der Lieferung enthaltenen MWST als VSt muss der Unternehmer als Zwischenhändler bzw. Teil der Wertschöpfungskette nur auf den Differenzbetrag Umsatzsteuer abführen. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Das Verrechnungsverfahren stellt nur sicher, dass keiner in der Wertschöpfungskette mehr USt abführt, als auf den im Zwsichenschritt generierten Mehrwert abfällt.
Könnte hier mal begriffen werden, dass auf dem Gesetz UMSATZSTEUER steht. NICHT MEHRWERTsteuer.
Der Mehrwert ist die Differenz aus dem was ein Arbeitnehmer an Werten schafft abzüglich dem, was er zur Erhaltung seiner Arbeitskraft braucht. Marx.
Außerdem war das MEHRWERTsteuersystem das, was es in Deutschland vor der Einführung der UMSATZSTEUER gab. Mit dem üblen Effekt, dass da die Doppelbesteuerung wohl doch recht häufig war.
das USt-Konto musst du die so vorstellen, dass es immer wieder auf Null ist. Wenn die Rechnungen innerhalb der EU netto ausgestellt werden, heisst das ja nicht, dass das Unternehmen keine USt. bezahlt, sondern halt in seinem Land. Das hat manchmal Vorteile, wenn wie in Luxemburg, der Mwsteuersatz bei 15% liegt, anstatt bei 19%. Innerhalb D würde das keinen Sinn machen sondern nur ein paar Buchungen mehr verlangen.
das USt-Konto musst du die so vorstellen, dass es immer wieder auf Null ist.
Ja eben. Das ist doch genau das Problem!
Normalerweise bekommt das liefernde Unternehmen die USt und muss sie danach direkt wieder ans Finanzamt abgeben, und das zahlende Unternehmen zahlt auch die Umsatzsteuer, aber holt sie sich sofort vom Finanzamt wieder zurück. Das ist doch totaler Schwachsinn. Am Ende hat weder eins der Unternehmen ein Plus auf dem Umsatzsteuerkonto, noch das Finanzamt! Da wird für jeden Vorgang viermal Geld durch die Welt geschickt für nichts und wieder nichts. Wozu????
Und Du arbeitest bei einem Steuerberater, oder wie? :-)