Warum ist die Umsatzsteuer für das Unternehmen ein durchlaufender Posten?

3 Antworten

Der Kunde bezahlt diese als Zuschlag auf seine Rechnung.

Der Unternehmer der dem Kunden eine Leistung/Ware verkauft hat, führt diese, unter Abzug seiner ausgelegten Vorsteuer, ans Finanzamt ab.

Die Nebenkostenvorauszahlungen die ein Mieter monatlich an seinen Vermieter nebst Kaltmiete zahlt, sind ebenso ein durchlaufender Posten.

Nimm einen Großhändler, der von einem Herstellungsbetrieb einen Mantel kauft. Nettopreis 100 € plus Vorsteuer 19 €, Rechnungspreis 119 €.

Diesen Mantel verkauft der Großhändler an einen Einzelhändler für netto 150 € plus 28,50 Umsatzsteuer, Rechnungspreis 178,50 €.

Bei diesem Vorgang hat er also 19 € Steuer an den Herstellungsbetrieb gezahlt und von seinem Kunden, dem Einzelhändler, 28,50 Steuer kassiert.

Dem Staat stehen bisher 28,50 Steuer zu (19 % von dem geschaffenen Mehrwert von 50 €, also dem Unterschied zwischen 150 und 100).

Unser Großhändler darf die Vorsteuer (19 €) von der   vom Einzelhändler kassierten Mehrwertsteuer (28,50) abziehen. Das sind 9,50 €. Die muss er an das Finanzamt überweisen.

Er hat also 28,50 kassiert und 19 plus 9,50 (auch 28,50) an andere gezahlt. Deshalb durchlaufender Posten. Bei ihm entsteht kein Überschuss und kein Manko in dieser Hinsicht.

Weil man ja einerseits sich die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen kann und andererseits muss man ja die Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Wirklich die USt zahlen, das tut nur der Endverbraucher, weil er sich die USt ja nicht zurückholen kann. Die Unternehmen haben aber immer den Kreislauf: Vorsteuer zurückholen, Umsatzsteuer zahlen. Also zahlt er die Steuer nicht wirklich, sondern sie läuft eben durch, bis sie am Schluss vom Endverbraucher gezahlt wird.

Einigermaßen verständlich? 😄