Vorsteuer-Abzug bei Vermietung über AirBnB?

3 Antworten

Du meinst wohl. ob Du die Vorsteuer abziehen darfst?

loozy 
Fragesteller
 23.12.2017, 20:36

Ja das habe ich gemeint, ich habe meine Frage editiert. Weißt du die Antwort? Danke!!!

Helefant  25.12.2017, 23:45
@loozy

Wer Umsatzsteuer in Rechnung stellt kann von den dazugehörigen Ausgaben die Vorsteuer ziehen.

Nein, das kannst du nicht von der Vorsteuer abziehen.

Grund ist, dass du nur etwas von der Vorsteuer abziehen kannst, wenn du auch Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführst. Da die Vermietung gemäß §4 Abs 12 UStG von der Umsatzsteuer bereit ist, nimmst du diese nicht ein, um sie abzuführen. Die kurzfristige Unterkunft an Touristen etc ist zwar nicht steuerbefreit, aber nur wenn man als Unternehmer gilt. Bei nur einem Zimmer ist das natürlich nicht der Fall.

Helefant  25.12.2017, 23:41

Das ist doch Unsinn! Wer ein Zimmer vermietet ist umsatzsteuerlicher Unternehmer.

Renick  26.12.2017, 07:26
@Helefant

Es gibt mehrere Gerichtsurteile zum Thema der Unternehmereigenschaft. Aus denen geht eindeutig hervor, dass der Aufwand bzw. die Arbeitszeit schon einiges höher sein muss als für 1 Zimmer.

Wenn du für deine Mieterlöse Umsatzsteuer ausweist, kannst du für die notwendigen Aufwände auch Vorsteuer abziehen.

loozy 
Fragesteller
 27.12.2017, 09:55

Da ich selbstständig bin, müssen die Einnahmen ja ganz normal in meine Buchhaltung einfließen, auch wenn ich zu einem ganz anderen Thema selbstständig bin, oder nicht? Was ich heraus gelesen habe, ist, dass ich Umsatzsteuer auf die Vermittlungskosten zahlen und somit auch die Vorsteuer davon abziehen kann. Die Gästerechnung selbst ist von AirBnB ohne Umsatzsteuer ausgestellt, das heißt die Gäste zahlen keine MwSt und somit muss ich sie nicht abführen ?! Was ist denn nun mit solchen Sachen wie Shampoo und Duschgel. Kann ich da die Vorsteuer abziehen? Ich zahl ja ein bisschen Umsatzsteuer auf die Vermittlung....