Vorsteuer-Abzug bei Vermietung über AirBnB?
Ich bin selbstständige Webdesignerin und habe nun im Dezember ein Zimmer in meiner Wohnung über AirBnB vermietet. Ich buche gerade die Einkünfte in meiner Buchhaltung ein, und frage mich ob ich denn auch das Duschgel, Shampoo, Schokolade auf dem Zimmer, Milch, Kaffee, Reinigungmittel, Raumduft etc. von der Vorsteuer abziehen kann. Ich habe das ja für die Gäste zur Nutzung gekauft.
3 Antworten
Du meinst wohl. ob Du die Vorsteuer abziehen darfst?
Wer Umsatzsteuer in Rechnung stellt kann von den dazugehörigen Ausgaben die Vorsteuer ziehen.
Nein, das kannst du nicht von der Vorsteuer abziehen.
Grund ist, dass du nur etwas von der Vorsteuer abziehen kannst, wenn du auch Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführst. Da die Vermietung gemäß §4 Abs 12 UStG von der Umsatzsteuer bereit ist, nimmst du diese nicht ein, um sie abzuführen. Die kurzfristige Unterkunft an Touristen etc ist zwar nicht steuerbefreit, aber nur wenn man als Unternehmer gilt. Bei nur einem Zimmer ist das natürlich nicht der Fall.
Das ist doch Unsinn! Wer ein Zimmer vermietet ist umsatzsteuerlicher Unternehmer.
Es gibt mehrere Gerichtsurteile zum Thema der Unternehmereigenschaft. Aus denen geht eindeutig hervor, dass der Aufwand bzw. die Arbeitszeit schon einiges höher sein muss als für 1 Zimmer.
Wenn du für deine Mieterlöse Umsatzsteuer ausweist, kannst du für die notwendigen Aufwände auch Vorsteuer abziehen.
Da ich selbstständig bin, müssen die Einnahmen ja ganz normal in meine Buchhaltung einfließen, auch wenn ich zu einem ganz anderen Thema selbstständig bin, oder nicht? Was ich heraus gelesen habe, ist, dass ich Umsatzsteuer auf die Vermittlungskosten zahlen und somit auch die Vorsteuer davon abziehen kann. Die Gästerechnung selbst ist von AirBnB ohne Umsatzsteuer ausgestellt, das heißt die Gäste zahlen keine MwSt und somit muss ich sie nicht abführen ?! Was ist denn nun mit solchen Sachen wie Shampoo und Duschgel. Kann ich da die Vorsteuer abziehen? Ich zahl ja ein bisschen Umsatzsteuer auf die Vermittlung....
Ja das habe ich gemeint, ich habe meine Frage editiert. Weißt du die Antwort? Danke!!!