Kleinunternehmerregelung umgehen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für eine GbR brauchst du eine zweite Person. Und wenn die nur pro forma da mit macht wird das steuerlich nicht anerkannt.

eine Kapitalgesellschaft (UG Haftungsbeschränkt oder GmbH) wäre eine zweite Möglichkeit. Da besteht aber die „Gefahr“ das es zu einer umsatzsteuerlichen organschaft kommt wodurch die die Umsätze der Kapitalgesellschaft zugerechnet würden. Außerdem lohnt sich der Verwaltungsaufwand nicht.

mein Rat daher: habe keine Angst steuern zu zahlen. Das zeigt das du wirtschaftlich erfolgreich bist. Wenn du über die Kleinunternehmer Grenze kommst hast du ja auch ein Recht auf Vorsteuerabzug. So hoch ist die Steuerlast dann oft gar nicht (je nachdem was man macht) und wenn andere Unternehmer zu deinen Kunden gehören kannst du da problemlos die 16% (19%) auf die Rechnung draufschlagen. Die kriegen die sowieso erstattet

Bei einer GbR hast du aber eine zweite Person im Boot.

Da könnte eine UG oder GmbH helfen, aber das wird teuer.

Stefan1248  24.09.2020, 10:44

Außerdem würde es vermutlich zu einer organschaft kommen

Warum willst du das überhaupt? Sinn eines Unternehmens ist es, möglichst viel Umsatz zu machen.

Nein, das ist personengebunden, und die Gesamtsumme zaehlt.

1strabag  24.09.2020, 10:26

die GbR ist eine andere Person