Kleinunternehmerregelung, Gewerbe anmelden am Ende des Jahres?

2 Antworten

Ich kann mich da wfwbinder im Großen und Ganzen anschließen. Allerdings könnte diese Variante für dich lohnenswert sein, wenn du dieses Jahr kaum mehr Umsätze tätigst, also unter den von wfwbinder angesprochenen 1.500 Euro Umsatz bleibst. Dann dürftest du im nächsten Jahr die Grenze von 50.000 Euro als maßgeblich betrachten und hättest damit in deinem ersten Jahr, wo du richtig verdienst, einen größeren Rahmen. Allerdings hast du damit für das Folgejahr auch keinen Puffer mehr. So egal, wie wfwbinder schreibt, sind die 50.000 Euro übrigens nicht - es hat schon viele getroffen, dass sie genau deshalb nachträglich für das ganze Jahr umsatzsteuerpflichtig wurden und nachzahlen durften.

Beachte außerdem, dass die 17500 Euro bzw. die 50.000 Euro brutto zu sehen sind, also so, als würdest du die USt ausweisen. Lies mal diesen Artikel, dann weißt du, wie das genau ausgerechnet wird: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2010/09/21/die-kleinunternehmergrenze-stets-im-blick/

Falsch. Die 50.000,- Grenze vergiss mal im Moment.

  • man ist Kelinunternehmer, wenn man m Vorjahr unter 17.500,- Euro umsatz hatte.

Hat man mit dem Unternehmen erst am 01. 07. bgonnen, ist die Grenze nur noch 8.750,-, denn es muss auf volle Jahre hochgerechnet werden.Wenn ich also am 01. 12. starte und 1.500,- Umsatz mache, habe ich die Grenze überschritten, weil das umgerechnet schon 18.000,- wären.

  • die Grenze von 50.000,- kommt nur ins Spiel wenn ich die 17.500,- Vorjahr nicht überschritten habe. Dann ist nämich die Frage "wenn der Vorjahresumsatz 17.500,- nciht über schritten ahat und für das laufende Jahr 50.000,- vermutlich nciht überschritten werden." Aber was Du vermutst, weißt nur Du allein.

Ist praktisch nur dann wichtig, wenn Du schon für 60.000,- Aufträge im Schreibtisch hättest.