Nebengewerbe - Was wenn man mehr als 22k verdient?

3 Antworten

Dann muss man im nächsten Kalenderjahr seine erbrachten Leistungen (Verkäufe oder Dienstleistungen) mit Umsatzsteuer belegen und diese auch abführen. Gleichzeitig darf man aber auch die Vorsteuer anrechnen. (Umsatzsteuerbeträge, die man an andere Unternehmen für Vorleistungen bezahlt hat). Man muss alle Werte elektronisch regelmäßig an das Finanzamt als Umsatzsteuervoranmeldung melden (monatlich oder quartalsweise). - Die Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer muss man an das Finanzamt abführen.

Hier ging es NUR um die Umsatzsteuer.

Es gibt noch weitere Steuererklärungen zu machen z.B. Gewerbe- und Einkommensteuer - auch als so genannter Kleinunternehmer. (Kleinunternehmer ist ein rein umsatzsteuerlicher Begriff und hat keine Relevanz bei den anderen Steuerarten.)

Das ist eine Umsatz- keine Verdienstgrenze !

Wenn der Umsatz diese Größe übersteigt, kannst du im Folgejahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nutzen.

Übersteigt der Umsatz die für die Kleinunternehmerregelung derzeit geltende Grenze von 22.000 €, dann unterliegt man ab dem nächsten Jahr der Regelbesteuerung.