Fahrzeuge verpachten - wie wird das Umsatzbesteuert?
Ist die Verpachung/langfristige Vermietung von KFZ ebenso von Umsatzsteuer befreit wie die von Wohnungen?
5 Antworten
Ein Hinweis: Fahrzeuge können nur vermietet und nicht verpachtet werden. Vermieten heißt, eine Sache benutzen zu dürfen, und verpachten heißt eine Sache benutzen zu düfen und Frucht daraus ziehem zu können. Daher werden Wohnungen und Autos vermietet und landwirtschaftliche Flächen verpachtet. Zur Frage: Es gibt einen Katalog von Steuerbefreiungen in § 4 Umsatzsteuergesetz. Die Vermietung von Kraftfahrzeugen ist dort nicht aufgeführt, daher sind diese Unsätze umatzsteuerpflichtig zum vollen Steuersatz.
Die Vermietung eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig. § 3a, Abs. 3, Nr. 2 USTG besagt, dass die kurzfristige Vermietung eines Kraftfahrzeuges an dem Ort ausgeführt wird, an dem das Fahrzeug dem Empfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Bei ausländischen Auftraggebern, die Unternehmer sind, kann es daher zur Verlagerung der Umsatzsteuer kommen. Im § 3a USTG ist auch die Definition einer kurzfristigen Vermietung geregelt: als kurzfristig im Sinne des § 3a, Abs. 3, Nr. 2 USTG gilt eine Vermietung über einen ununterbrochenen Zeitraum a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, b) von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln
Um eine langfristige Vermietung von KFZ handelt es sich, wenn das Fahrzeug länger als 30 Tagen vermietet wird. Hier greift die Grundsatzregel des § 3a Abs. 2 USTG (B2B - Unternehmer an Unternehmer). Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über, der Leistungsort ist an dem Ort, von dem der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
Hallo, bei einer Fahrzeugvermietung fällt selbstverständlich Umsatzsteuer an. Also Mietpreis in Netto für einen bestimmten Zeitraum vereinbaren und dem Endbetrag 19% Mwst. hinzurechnen und separat ausweisen. Anderes sieht der Gesetzgeber nicht vor.