Steuerklasse für Ehemann in Deutschland wenn Ehefrau in England arbeitet (und dort Steuern zahlt), aber beide Wohnsitz in Deutschland haben?

2 Antworten

Ich kann dir nur raten, nimm die 4. Mit 4 brauchst du auch keine Steuererklärung abgeben, kannst es aber freiwillig (nach Rücksprache mit einem Steuerberater).

Mit der Steuerklasse 3 musst du eine Erklärung abgeben. Bei Einzelveranlagung hast du ja nur einen Freibetrag, bei der Steuerklasse 3 hast du aber 2. Die Folge, du musst dann tausende von Euros nachzahlen. Macht ihr gemeinsam eine Erklärung, dann wird dein Mann zwar nicht doppelt versteuert, aber sein Einkommen wird trotzdem berücksichtigt. Auch hier ist dadurch eine Nachzahlung zu erwarten.

Die Steuerklassenwahl verändert deine zu zahlende Steuer nicht, nur was monatlich abgezogen wird, wird dadurch geändert. Mit der 3 kriegst du mehr raus, aber das dicke Ende kommt dann zum Schluss.

vor einer Steuererklärung solltet ihr euch durch einen Steuerberater, der sich mit im Ausland arbeiten auskennt, aufsuchen und euch beraten lassen, was das Beste für euch nicht. Das Finanzamt berät nicht.

Einer Freundin wurde mal von einem Finanzamtsmitarbeiter gesagt, sie solle doch die 3 nehmen, ihr Mann ist Amerikaner und fällt nicht unter deutsches Steuerrecht, sondern amerikanisches. Am Ende kam sie dieser Rat teuer, sie musste tüchtig nachzahlen. Wäre monatlich mehr abgezogen worden mit der 4, wäre das in Ordnung gewesen und nicht groß aufgefallen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Steuerklasse ist dabei eigentlich vollkommen egal. Sie gibt ja nur dem Arbeitgeber die Vorgabe, wie viel er an Lohnsteuer einbehalten muss.

Die tatsächliche Steuerlast wird erst nach der ESt.-Erklärung ermittelt.

Dabei wird dann auch die Doppelbesteuerung im Ausland vermieden.

Wir muessen aber jetzt eine Steuerklasse waehlen. Deshalb wollte ich wissen ob es in unserem Fall III oder VI sein sollte?

@Simone894

Deswegen habe ich ja geschrieben, dass es egal ist, was ihr wählt