Ummeldung vor dem Umzug?

3 Antworten

Nein. Das ist vom Meldegesetz her nicht zulässig. Dort heißt es wörtlich, "innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug". Das ist also eine genau definierte Frist.

Wenn ihr dort noch nicht wohnt, dort also dann auch postalisch nicht erreichbar seid sowie auch ja die Mülltonnen gar nicht verwalten könnte, dann sehe ich da keine Möglichkeit sich dort anzumelden. Es sei denn ihr wollt so lange auf einer Baustelle wohnen und kündigt bereits vorher euren alten Wohnsitz.

Vielleicht ist es auch über einen Zweitwohnsitz möglich? Fragt doch einfach mal beim Einwohnermeldeamt, ob da was zu machen ist.

Gemeldet sein an einer Adresse kann nur der, der dort auch wohnt. So sieht es das Melderecht vor. Wenn Ihr erst im Februar 2019 einzieht, könnt Ihr Euch vorher nicht ummelden. Das ist auch deshalb nicht möglich, weil die Ummeldung automatisch die Abmeldung bei der Wohnadresse bewirken würde, an der Ihr noch monatelang wohnhaft seid. Geht also nicht.