Habe ich als Tante ein Umgangsrecht für meine 3-jährige Nichte?

6 Antworten

einen rechtlichen Anspruch auf Umgang mit deiner Nichte hast du nicht. Du musst dich mit dem Vater zusammenraufen.

Du müßtest bereits eine Beziehung zum Kind haben, dann könntest Du Dir auch ein Umgangsrecht erstreiten.

wenn der vater zusagt, ja

wenn nicht, nein

Ruf doch einfach mal beim Jugendamt an un erkundige dich dort, da bekommst du auf jeden Fall eine richtige Antwort. LG

Jetzt meine Frage: Habe ich irgendeine Möglichkeit/ein Recht, die Kleine zu besuchen oder sie für einen halben Tag mit in den Zoo oder ähnliches zu nehmen?

Gegen den Willen des Vates? Nein.