Umgangsrecht wenn das kind den vater nicht kennt und er sogar in Amerika lebt?

4 Antworten

Beantrage das alleinige Sorgerecht wegen dem geplanten langen Auslandsaufenthalt und stelle deine Frage dem Jugendamt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass soetwas möglich ist, denn dann entzieht man ja seiner Hauptbezugsperson für sieben Monate das Kind.

Hrvaticaromy 
Fragesteller
 26.01.2018, 17:28

Vorallem mein kleiner wird zu diesem zeitpunkt gerade mal 1 jahr sein

markusher  26.01.2018, 18:08

ein alleiniges sorgerecht wird sie nicht bekommen. und das jugendamt kann hier nur beraten. hier wäre umgang zu dritt sinnvoll und ein ausschleichen aus der situation, damit vater und kind gemeinsam zeit verbringen können.

später wenn kind älter wird, wird er kind sicher auch mit in seine heimat amerika nehmen, damit kind seine wurzeln kennenlernt.

asr zu beantragen ist eine völlig sinnlose aktion, die so garkeinen erfolg haben wird.

Müssen gesetzlich ja.

Aber mache das einfach nicht.

Gebe Dein Kind nicht her.

Machen kann er da nicht viel.

Vor Gericht?

Bis da etwas passiert ist ein Jahr um. Die Mühlen der Justiz malen langsam.

Mario

er hat umgangsrecht und wenn er es will, kann er dies wahrnehmen.

wenn er in amerika lebt, dann wird er diesen eben nicht so oft wahrnehmen können. wenn das kind schon älter ist, weiß es ja das kv kommt und man kann kind darauf vorbereiten. ist es kleiner, schlägst du einen umgang zu dritt vor auf dem spielplatz hinterm haus. wenn das kind dann nichts merkt, gehst du weg und vereinbarst vorher, wann die rückgabe des kindes erfolgt.

ob er zum umgang dann allein weiter macht oder mit seiner freundin gemeinsam zeit verbringt ist seine eigene sache.

das gsr spielt beim umgang keine rolle.

vielleicht guckst du auch hier mit rein: www.allein-erziehend.net

Hrvaticaromy 
Fragesteller
 26.01.2018, 18:15

Er hat aber keinerlei konatkt mit dem vater und das wird er auch nicht bis zu dem zeitpunkt wo er ihn besuchen möchte .

Ich verbiete ihm noch nicht einml zu mir nachhause zu kommen um sein sohn zu sehen

Nur ist es meiner ansicht nicht normal ein kind das den vater nicjt kennt zu zwingen das es alleine mit dem vater weg muss und sogar ihn übernacht haben möchte

markusher  26.01.2018, 19:53
@Hrvaticaromy

er muss nicht zu dir nach hause kommen und das ist auch kein umfeld für umgang zwischen vater und kind. such einen neutralen ort auf - kinderspielplatz, elternkaffee oder einen indoorspielplatz. dort lässt du kv mit dem kind spielen und bist mit einer tasse kaffe in der nähe.

das würde ich ihm schriftlich per mail vorschlagen oder wenn er anwesend ist, kann er gerne zu mediationsterminen mit dir kommen. hätte er in den letzten 7 monaten jede woche mehrfach kontakt mit dem kind, würde derzeit einer übernachtung jede woche garnix im wege stehen. aber doch nicht so.

dazu muss er erstmal mehrere kontakte "betreut" über sich ergehen lassen und wenn er mit dir nicht will, kann er ja termine mit der väterinitiative ausmachen und kind dort einmal wöchentlich treffen zum umgang für eine stunde. natürlich ohne freundin. nach 8-10 wochen sollte einem alleinigen umgang für einige stunden die woche nix im wege stehen. bis zum sommer könnte er dann soweit sein, dass kind mit ihm jedes zweite we nach hause geht. --->aber das wird er ja nicht so intensiv hinkriegen, weil er wieder in die staaten geht - richtig?

er kann dich derzeit zu garnix zwingen und selbst ein gericht würde in der art urteilen, dass eine ganze weile erstmal betreut der umgang stattfindet.

trage ihm also auf, dass er betreuten umgang mit dir gemeinsam wahrnehmen kann in der indooranlage oder in der krabbelecke des frauenvereins oder wo auch immer oder er meldet sich zum betreuten umgang beim väterverein an. lass dich nicht irre machen.

Hrvaticaromy 
Fragesteller
 26.01.2018, 19:48

Er ist jetzt 6 monate und er ging als 5 monate zurück nach Amerika und wird erst wieder kommen wenn der kleine 1 jahr ist

Hrvaticaromy 
Fragesteller
 26.01.2018, 19:52
@Hrvaticaromy

Als der kleine 5 monate war

Selbstverständlich musst Du das nicht.

Wende Dich an das Jugendamt, bitte um Vermittlung und eine Umgangsanbahnung.