Aufenthalt des Kindes bei Kur der Mutter

7 Antworten

Ich weis ja nicht wie ihr sonst miteinander umgeht. Vielleicht hat Deine Ex ja einfach darüber nachgedacht, das du ja arbeiten musst und daher nicht einfach so mal drei Wochen Zeit hast für die Kleine. Frag doch einfach nach, ob du die Oma nicht ein bisschen entlasten kannst während dieser Zeit. Ein paar Tage die Kleine bei Dir und dann bei der Oma.

Ihr habt ein gemeinsames Sorgerecht also gehe ich davon aus, das ihr miteinander redete. Ganz einfach : tut es!!! Fragen kostet nichts. Ob ihr es wollt oder nicht, seid ihr die nächsten Jahre für Eure Kinder beide verantwortlich.

Ihr habt zwar beide das Sorgerecht aber wie sieht es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Falls dieses nur die Mutter hat, kann sie alleine bestimmen, wo sich das Kind während der Reha aufhält. Da Eure Tochter aber zu Dir will und nicht zu den Großeltern, würde ich an Deiner Stelle mit der Kindesmutter reden, denn diese möchte sicher auch, dass ihre Tochter glücklich ist.

Das ABR ist niocht geregelt, demnach haben wir es beide.

@Nervenamende

Das ABR regelt nur den Wohnort, mit der jetzigen Situation hat das nichts zu tun.

wenn du gemeinsames sorgerecht hast, dann hat die mutter nicht allein zu bestimmen. vielleicht hat sie sich nicht viel dabei gedacht oder sie fand, das sei die einfachste lösung. rede doch einfach mal mit ihr und sage ihr, dass du dein kind gern in der zeit betreuen würdest.

Naja, ich muss dazu sagen, dass unser gemeinsamer umgang etwas angespannt ist. Sie weiss, dass ich bereits mit meinem Arbeitsgeber gesprochen und grünes Licht bekommen habe. Dennoch hat sie bestimmt, dass die große bei oma ist. Reden ist gut, aber in dem fall nicht zielführend. Ich würde ihr gern aufzeigen, dass ihre entscheidung dazu nicht von ihr alleine gefällt werden kann.

gruss

@Nervenamende

dann hole dir hilfe beim aufzeigen: recherchiere im internet paragraphen, rede mit einem anwalt und lass den ein schreiben aufsetzen; vielleicht kann man sich auch beim jugendamt beraten lassen (?)

Der Gesetzgeber gibt sich da leider etwas holprig.

Eigentlich hättest Du ja schon das Recht, deine Tochter zu nehmen,

aber:

§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Sag ihr, dass Du dagegen bist und das Kind haben willst. Wenn sie nicht mitmacht - dann wehrst Du Dich per einstweiliger Verfügung.

doch die reihenfolge ist ganz einfach:

der betreuende elternteil legt die betreuung allein fest. mehr reihenfolgen gibt es nicht. sie legt dies im rahmen der alleinigen alltagssorge allein fest. sie hat bestimmt das die große bei oma ist, dem wirst du dich eben fügen müssen. der umgang wird dann halt von oma aus geregelt.