Umbauter Raum - Heizkostenverordnung?
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Nach welcher gesetzlichen Definition kann der "umbaute Raum" (s. § 7 (1) HeizkostenV) berechnet/gemessen werden?
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So wie ich das bei unterschiedlichen Definitionen im Internet gelesen habe zählt zum umbauten Raum auch der Keller. Kann man für die Heizkostenberechnung umbauten Raum verwenden aber alleine den Keller abziehen? (der Keller ist Teil der Wohnung (Doppelhaushälfte) aber wird ja nicht beheizt)
3 Antworten
Zum umbauten Raum gehören die Räume, die mit einer wie auch immer gestalteten Heizfläche ausgerüstet sind.
Günter
§ 6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung
1. die übrigen Kosten der Versorgung mit Wärme nach der Wohn- oder
Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum auf die einzelnen Nutzergruppen zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zu Grunde gelegt werden,
..... ich verstehe immer noch nicht, warum bitte muß verteilt werden für eine Wohnung in einem Haus und vielleicht sogar noch für Warmwasser ein weiterer Schlüssel gesucht werden, denn dort gehts eben nicht nach umbautem Raum.
denn dort gehts eben nicht nach umbautem Raum
Klar geht es da nach umbauten Raum. Umbauter Raum deshalb, weil die Wohnungen sehr unterschiedlich sind und die Wohn- oder Nutzfläche zu noch ungerechteren Ergebnissen führt.
Könnte der Vermieter auch einfach nur "umbauter Raum" verwenden? Das wäre doch höchst ungerecht, wenn manche Wohnung einen Keller haben und andere nicht?
> Doppelhaushälfte
In der Regel werden Doppelhäuser symmetrisch gebaut, also auf beiden Seiten gleich viel Keller, Wohnfläche, umbauter Raum.
Und dann ist es egal, wie Du rechnest - auf jede der beiden Haushälften entfallen 50% der Heizkosten.
In der Regel werden Doppelhäuser symmetrisch gebaut
Dem ist hier nicht so.
Zunächst mal: Ich bezog mich auf §7. Nicht auf §6 (2). Denn §6 (2) trifft gar nicht zu. Allerdings sind die im Wortlaut wohl gleich, was den Passus angeht.
Wo ist gesetzlich definiert, wie "umbauter Raum" zu vermessen ist?
Und was zählt alles unter "Umbauter Raum der beheizten Räume"? Zählen hier auch offen stehende Flure, die keine Heizung haben? Treppenräume, die beheizt werden?