Kann ein hobbyraum im Keller zur Wohnfläche gerechnet werden?

4 Antworten

Wenn in der Gemeinschaftsordnung nichts steht, daß man Kellerräume nicht zu Wohnzwecken nutzen darf und dieser auch sicherlich immer bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt wurde (Es sei denn es steht nicht in der Gemeinschaftsordnung, daß auch beheizte SNRs für die berechnung der Umlage mit herangezogen werden, ) dann ja!

komt leider immer wieder bei WEGs vor, daß sich einige den Keler verbotswidrig ausbauen, aber dann dafür nicht die qm bei der Nebenkostenabrechnung mit einberechnen lassen..

Besser vorher klären - wenn der mieter dann das später plötzlich nicht mehr so nutzen kann, dann kann das Ärger geben, weil der Mietvertrag nicht stimmt.

Hi! hab mal gegoogelt. Schau hier: http://www.hahn-immobilien.net/page/artikel/artikelid/40 ich denke, das beantwortet Deine Frage. Meine Meinung: Ich würds trotzdem einfach probieren, gerade wenn Ihr den Raum auf Eure Kosten ausgebaut habt. Wenn jemand die Wohung haben will, wird ihn das nicht abhalten zumal sich das ja so schlecht auch wieder nicht liest - man darf halt nur nicht sagen, dass das Wohnraum ist und die Quadratmeter dazu rechnen. Gruß Don

warum nicht ??

eine Frage der Formulierung im Mietvertrag

Wenn Ihr den Raum nicht als Keller- oder Abstellraum im Vertrag bezeichnet könnt Ihr ihn dazu rechnen.

Man könnte ihn auch separat vermieten.

Wo liegt denn der Raum?

Innerhalb oder außerhalb der Wohnung?