UGV Inkasso udn Demekon AG Betrug?
Hallo ´habe vor vielen Monaten mal eine Internetseite angeklickt und als ich gesehen habe dass diese gebürhenpflichtig ist war ich gleich wieder weg.Kurz darauf habe ich eine Rechnung dieser Sparschwein ag demekon oder wie sie nun auch immer heissen bekommen.Nun schickt mir dieses UGV inkasso bereits Mahnungen und nun einen Mahnbescheid vom gericht Mayen!!!!!!!!!!!!Ich habe damals dort angerufen und gesagt ich habe nie etwas bei ihnen gekauft bestellt oder sonstiges sie meinten doch udn brüllte mich an und leget dann auf....was soll das?können die meine daten wie name und emailadresse herausgefischt haben oder wie kommen die daran?=was soll ich nun tun zahlen?habe angst wegen dem mahnbescheid.lg danke euch
5 Antworten
Offensichtlich hast du doch deine privaten Daten angegebne.
Setz dich mit dem zustänidigen Rechtspfleger in Verbindung und erzähl ihnen die Geschichte. Auch ruf beim Inkasskodienst noch mal an und sage ihnen das sie sich etwas gedulden sollen und du dir erstmal einen Rechtsbeistand nehmen wirst. Dann suchst du dir am besten einen Anwalt für Internetrecht. Wenn du kein finanzielle Möglichkeit hast, ihn zu bezahlen, dann geh auf das Amtsgerichts und beantrage einen Beratungsschein. Muss aber den Bescheid vom KreisJobCenter mit nehmen. Dann suchst du dir den Anwalt deines Vertrauens, wie gesagt; Anwalt f. Internetrecht. Und gehst zu ihm. Du musst ihm den Schein geben und nur 10 Euro zahlen. Falls es dann zu einem Rechtsstreit kommst kannst du auch Prozesskostenhilfe beantragen. Aber geh hin, lass es nicht schleifen und erst recht nicht lass es dir nicht gefallen, so abgezockt zu werden. Hatte das Problem auch mal.
Die sind bestens bekannt
http://accept.blog.de/2009/04/14/640-kommentare-sparschwein-ag-demekon-agund-ende-sicht-5941401/
Gegen den Mahnbescheid solltest du auf jeden Fall Widerspruch einlegen....!
Wenn Du sogar schon einen Mahnbescheid bekommen hast, dann wird es ernst. Du musst sofort Widerspruch dagegen beim zuständigen Gericht (steht im Mahnbescheid) einlegen. Sobald der Mahnbescheid bzw. der darauf folgende Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist, kannst Du nichts mehr dagegen machen. Das Gericht prüft erst im Widerspruchsverfahren die Rechtmäßigkeit des Anspruches.
SOFORT gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, da besteht eine 14-tägige Ausschlußfrist!
Wenn diese nette Inkassofirma dann immer noch an dein Geld will, muss sie vor Gericht beweisen, dass der erhobene Anspruch rechtmäßig ist.