Universum-Inkasso, nächste Runde
Hallo zusammen,
vorhin erreichte mich ein erneuter Brief der Firma Universum-Inkasso. Zur Vorgeschichte: Im Februar erhielt ich einen Mahnbescheid des AG Hünfeld, welchem ich fristgerecht widersprochen habe. Nach ca. 2 Wochen erhielt ich im März einen Brief von einem Rechtsanwalt welcher Gründe für den Widerspruch genannt haben wollte. Dies begründete ich damit, dass ich noch nie etwas bei Neckermann bestellt habe, weder Mahnungen noch Warenlieferungen der Firma angenommen, noch eine Kundennummer dort besitzte und es sich um ein Missverständnis handeln muss.
Heute, knapp 3 Monate später erhalte ich folgendes Schreiben von Universum-Inkasso:
"Sehr geehrter Herr xxx, mit Bezug auf die oben genannte Forderungsangelegenheit haben wir uns mit unserer Auftraggeberin in Verbindung gesetzt und teilen Ihnen von dort mit, dass eine Einzahlung für die Kundennummer bei der Firma Neckermann.de XXXXXXXXXX MEIN VOR-NACHNAME am 14.02.2011 in Höhe von 150,00€ geleistet wurde und zwar von der Kontonummer XXXXXXXXXX Bankleitzahl 20010020 (Postbank Hamburg) Kontoinhaber MEIN VOR-NACHNAME geleistet wurde.
Darüber bitten wir um Stellungnahme bis 30.07.2012!"
Mir kommt der Brief schon ziemlich schräg vor, da sehr viele Rechtschreibfehler dort enthalten sind.
Jeddenfalls sind mir diese Angaben dort ebenfalls völlig unbekannt, ich habe definitiv nie eine Einzahlung geleistet (wie auch, ich war noch nie Kunde bei Neckermann). Ein Konto bei der Postbank in Hamburg besitzte ich definitiv auch nicht, da ich in NRW wohne...
Ich weiß nun nicht mehr weiter und habe keine Ahnung wie ich vorgehen soll. Habt ihr noch Ideen, bin ziemlich ratlos..
6 Antworten
Ich denke, dass kannst Du ignorieren.
Ruf mal bei Neckermann an und frag nach Deiner Kundennummer und ob Du was bestellt hast.
Vielleicht ist es eine Namensverwechslung.
Zitat:
"Zur Vorgeschichte: Im Februar erhielt ich einen Mahnbescheid des AG Hünfeld, welchem ich fristgerecht widersprochen habe."
Das Mahnverfahren ist noch anhängig, da offenkundig von Antragstellerseite keine weiteren Prozeßkosten angewiesen wurden. Das Verfahren ist nicht an das zuständige Amtsgericht abgegeben worden.
Das bedeutet:
Zuständig ist nach wie vor das Amtsgericht Hünfeld und sonst gar niemand.
Dümmliche-dämliche Anschreiben von Inkasso-Läden oder Rechtsanwälten müssen nicht beantwortet werden.
Falls Du antworten möchtest:
Sehr geehrte .......
Aktenz. / Bearb.-Nr.:
Ihr Schreiben vo ... ist hier eingegangen; es wurde mit grosser Erheiterung zur Kenntnis genommen. Sollten Sie sich zu Recht einers Anspruchs berühmen können so möge zuständigkeitshalber das anhängige Mahnverfahren des AG Hünfeld (AZ.....) fortgeführt werden. Wetergehende Korrespodenz mit Ihrem Hause ist weder notwendig noch erforderlich.
Hochachtungsvoll*
*Bedeutet im jur. Schriftverkehr: "Ihr Trottel"
Ich finde Inkassounternehmen witzig die nach einem widersprochenen Mahnbescheid weiter Post schicken, ich würde es ignorieren, rechtswirksam kann hier eh nur eine Klageerhebung folgen.
Also entspann dich oder mach es wie rainerendres vorschlägt! :)
Sag weiter das du nichts bestellt hast und hole dir villeicht eine Meinung von einem Anwalt
Warte einfach ab was das Inkassobüro nach Fristverstreichung am 30.7. macht und setz das Inkassobüro** jetzt** schon schriftlich in Verzug :
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
p.s
Beschwerde beim zuständigem Landesdatenschutzbeauftrgaten ( Sitz von Universum) bei Nichtreaktion ist kostenlos UND geht online