Die magische 25 bei Studenten und dazu ein paar Fragen
Ab 25 gibt es kein Kindergeld mehr. Und ab 25 müssen sich gleichzeitig die Studenten selber versichern, weil sie aus der Familienversicherung rausfliegen. Wenn diese Studenten vor dem Studium eine Berufsausbildung gemacht haben, dürfen sie neben dem Studium nicht unbeschränkt jobben. Das gilt nur für die Erstausbildung. Aber da liegt der Haken. Wenn ein Student schon eine Ausbildung hat, ist er logischerweise älter und dann nicht bis 25 mit dem Studium fertig. Dann gibts zwar einerseits weniger Geld (minus Kindergeld), andererseits darf man mehr bezahlen (plus Kranken- und Pflegeversicherung), aber gleichzeitig weniger verdienen (minus Verdienstgrenze für Zweitausbildung). Ob das jetzt gerecht ist oder wo der Sinn hier liegt, sie mal dahingestellt.** Die Frage ist, was kann der betroffene Student dann machen?** Nur nebenbei: Es gibt kein Bafög und auch keinen Unterhalt.
9 Antworten
Studienkredit beantragen, zu empfehlen ist die KfW-Bank, da sie straatlich mitgetragen wird und die Wahrscheinlichkeit eines Zinsanstieges hier weit geringer ist als bei einer Privatbank. Der Kredit wird ALLEN Studenten gewährt, die unter 31 sind.
Das wäre eine Idee. Danke.
Es wird doch niemand gezwungen, ein Studium hinterher zu machen. Wenn man sich das nicht leisren kann, muss man es eben lassen.
Er will ja anschließend auch ein weitaus höheres Gehalt haben als unstudierte.
Sorry, wenn ich einmal entgegen meiner grundsätzlichen Einstellung etwas unhöflich sein muss:
Es wird auch niemand gezwungen, eine unsinnige Antwort zu geben! Wenn man keine vernünftigen Antworten geben kann, muss man es eben lassen!
Hallo,
wenn man als Student maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet, zahlt man weiterhin selber die Kranken- und Pflegeversicherung allein. Wenn der Verdienst mehr als 400 Euro brutto beträgt, teilen sich Arbeitnehmer und -geber zusätzlich die Rentenversicherung.
Wenn man mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet, entfallen die Studentenbeiträge. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungversicherung teilen sich Arbeitnehmer und -geber dann etwa zur Hälfte.
Wenn die Tätigkeit in den Semesterferien ist, gibt es Sonderregelungen.
Ausführliche Quelle:
Wenn man Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, verlängern sich die Anspüche nach dem 25. Geburtstag.
Gruß
RHW
Sondern?
Die Diskussion mit guinan m.E. ging in diese Richtung.
Was ist jetzt aktuell noch offen?
Danke der Rückfrage.
Wenn der Student jetzt nur 10 Stunden in der Woche arbeitet und diesen Zustand auch nicht unbedingt ändern möchte, weil er sonst keine Zeit mehr zum Studieren hat, dann fällt er nicht unter die Versicherungspflicht. Aber das möchte er ja gerade, damit die Sozialversicherung bezahlt wird. Es geht in erster Linie darum, sich nicht selber krankenversichern zu müssen. Mir ist jetzt immer noch nicht ganz klar, ob eine Teilzeitbeschäftigung mit Sozialabgaben generell auch unter 20 Stunden die Woche möglich ist, wenn das erwünscht ist. Die andere Sache war ja, ob ein Arbeitgeber das überhaupt mitmachen muss. Noch eine Sache wäre, wenn der Student durchaus nichts dagegen hat, mehr als die 400 € zu verdienen oder alternativ die Stundenzahl für´s selbe Geld zu reduzieren. Immerhin handelt es sich um eine gelernte Fachkraft, die nach der Ausbildung immer wieder mit einem befristeten Jahresvertrag abgespeist wird. Es handelt sich um eine ehemalige Vollzeitstelle, die im Zuge von Sparmaßnahmen in drei geringfügige Beschäftigungen aufgeteilt wurden, wobei die beiden anderen Arbeitskräfte ungelernt sind und dasselbe verdienen. Das war bisher neben dem Studium in Ordnung. Aber ab 25 muss man sich dann wohl etwas anderes überlegen.
Wenn man maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet, ist man als Student aus Arbeitgebersicht versicherungsfrei. Die Kranken- und Pflegeversicherung hat man als Student alleine abzusichern. Es gibt da keine Wahlmöglichkeit. Ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist nicht möglich.
Bei dem 2. Teil des Kommentars habe ich keine Frage erkennen können.
Ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist nicht möglich.
Es gibt aber bei diesem Arbeitgeber Minijobber, die ihren Vertrag in einen Teilzeitvertrag umgewandelt haben. Sie arbeiten alle nicht mehr als 10 - 12 Stunden! Allerdings auch befristet!
Es geht also nicht darum, dass es möglich ist, sondern darum ob es möglich ist, wenn der Student es wünscht.
Bei dem 2. Teil des Kommentars habe ich keine Frage erkennen können.
... dient der Erklärung ;-)
Es gibt aber bei diesem Arbeitgeber Minijobber, die ihren Vertrag in einen Teilzeitvertrag umgewandelt haben. Sie arbeiten alle nicht mehr als 10 - 12 Stunden! Allerdings auch befristet!
Bitte nähere Infos zu diesen Personen:
auch Studenten?
Bruttoverdienst mit Teilzeitvertrag?
wöchentliche Arbeitszeit mit Teilzeitvertrag?
Die Anderen sind keine Studenten; aber alle haben dieselbe Stelle. Drei Leute teilen sich eine ganze Stelle. Der Student war auch noch kein Student, als er sein Drittel der Stelle angetreten hatte. Nein, das ist nicht ganz korrekt. Aus einer ehemals vollen Stelle wurden drei Minijobs gemacht. Er fing erst danach an, zu studieren. Die haben alle mit 400 € Basis angefangen und sind teilweise auf Teilzeit umgestiegen. Alle arbeiten 10 - 12 Stunden. Alle haben einen befristeten Vertrag, der bei allen immer wieder verlängert wird. Egal ob Minijob oder Teilzeit. Fakt scheint zu sein, dass es mögich ist. Die Frage bleibt aber immer noch, ob der Student hier sagen kann, er möchte in Teilzeit gehen oder ob diese Entscheidung beim Arbeitgeber alleine liegt.
Offen gestanden, wird das Problem für mich immer unklarer:
In der Sozialversicherung gibt es eindeutige und feste Regeln:
Jeder Student, der nicht mehr als 20 Stunden wöchentl. arbeitet, ist bis auf in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Um die Kranken- und Pflegeversicherung kümmert sich der Student selber.
Jeder Nicht-Student, der mehr als 400 Euro verdient, ist sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen.
Wenn es um die arbeitsrechtliche Frage geht, ob man seine Stundenzahl erhöhen kann, muss ich leider passen. Im Arbeitsrecht bin ich nicht bewandert.
Ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist nicht möglich.
Es gibt aber bei diesem Arbeitgeber Minijobber, die ihren Vertrag in einen Teilzeitvertrag umgewandelt haben. Sie arbeiten alle nicht mehr als 10 - 12 Stunden! Allerdings auch befristet!
Es geht also nicht darum, dass es möglich ist, sondern darum ob es möglich ist, wenn der Student es wünscht.
Dieser letzte Satz ist für mich nicht sinnvoll. Wenn es darum geht, was Studenten können, kann man nicht mit Nicht-Studenten argumentieren. Die Nicht-Arbeitnehmer haben auch keine Sozialversicherungsrechtlichen Änderungen gewählt. Durch eine Änderung des Arbeitsverhältnisses, hat sich eine Änderung in der Sozialversicherung ergeben (ob die Betreffenden das wollen oder nicht!).
Wenn die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen festliegen, gibt es eindeutige sozialversicherungsrechtliche Regeln. Wenn sich die Regeln für das Arbeitsverhältnis ändern (z.B. Arbeitszeit, Verdienst) , hat das ggf. Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Das heißt aber nicht, dass man sich in der Sozialversicherung etwas aussuchen kann.
Die Regeln sind übrigens im Link meiner ersten Antwort sehr genau beschrieben.
Danke für Deine Hilfe, auch wenn ich jetzt auch nicht mehr weiß, als vorher.
Wo hast du das her, dass der Student dann nicht uneingeschränkt jobben darf? Er kann Arbeiter sein, der gleichzeitig studiert. Damit zahlt er alles genauso wie ein normaler Arbeiter. Für sein Studium ist es egal. Der "Studentenstatus" betrifft nur den Job und dass der Arbeitgeber dann weniger Abgaben zahlen muss. Oft weigert sich der Arbeitgeber aber dennoch, die hälfte der Krankenversicherung zu bezahlen. In der Uni bist du dennoch Student.
Ja, studieren ist in so einem Fall ein teurer Spaß. Ich habe damals während des Semesters auf 400-Euro-Basis gearbeitet und während der gesamten Semesterferien Vollzeit (kannst dir vorstellen, wann dann Zwischenprüfungen gemacht werden konnten oder große Examensarbeit geschrieben- vorerst erstmal gar nicht, später dann trotzdem parallel zur Arbeit).
Die Infos stammen von der Familienkasse; sogar persönlich von der Sachbearbeitung.
Damals war vieles anders als heute! ;-)
Die meinen dann aber nur, um Kindergeld zu bekommen. Wenn du eh keins kriegst, ist es doch egal. Student bleibst du, egal wie viel du arbeitest, solange du dich selbst trägst. Und das musst du ja eh.
Ach ja, das hast Du natürlich recht. Wenn es kein Kindergeld mehr gibt, dann kann es sowieso egal sein, wieviel ein Student verdient. Das war ein Denkfehler meinerseits! ;-)
Aber gibt es da nicht noch die Einkommensgrenze, um den Studentenstatus zu erhalten. Oder eine Höchstzahl an Beschäftigungsstunden? Ich google zwar herum und bin eigentlich auch ganz gut darin. Aber irgendwo hakt es bei mir gerade. Ist wohl zu heiß - Denkblockade :-(
Nein, alles was es gibt ist der "Studentenstatus" bei der Arbeitsstelle. Aber da du alle Abgaben ja eh schon voll zahlen musst als über 25-jähriger, hast du davon nur Vorteile, wenn der Arbeitgeber dich ohne Studentenstatus einstellt. Nur den Arbeitgeber finden ist schwerer, da die ja gerne an den Studenten sparen wollen.
Soweit ich weiß, darf man als Student nicht mehr als X Stunden jobben, um auch ein Vollzeitstudent zu sein. Ansonsten wäre man ein Teilzeitstudent. War die Grenze nicht bei 19, 20 oder 21 Stunden?
Was meinst Du denn damit, dass ein Arbeitgeber einen ohne Studentenstatus einstellen soll?
Ich meine, dass ein Arbeitgeber, der einen Studenten mit Studentenstatus im Arbeitsverhältnis einstellt, für diesen weniger Abgaben zahlen muss (was für den Studenten allerdings schlecht ist, da er sich damit auch kein Arbeitslosengeldanspruch erwirbt, wenn er die Arbeit nicht mehr hat und mit dem Studium fertig ist).
Wie gesagt, eine Uni wirft dich wegen Arbeit NICHT raus. Dort gibt es nur "eingeschrieben" oder "nicht eingeschrieben". Und die Semestergebühren sind auch immer dieselben. Der von dir genannte Begriff könnte vielleicht noch für Bafög eine Bedeutung haben- aber das kriegste ja auch eh nicht, ist also auch egal.
Es geht nicht um mich, aber das nur nebenbei ;-)
O.K. - das Studium läuft also normal weiter - gut!
Es gib ja auch kein Bafög, von daher auch egal.
Aber wegen dem Job - dazu habe ich eine andere Frage gestellt, die auch zum Studenten passt. Er hat nun einen Minijob und würde den dann evtl. in einen Teilzeitjob umwandeln, um dann wenigstens krankenversichert zu sein, weil dann mit 25 die Familienversicherung wegfällt. Und für die Rente und Arbeitslosenversicherung wäre es offenbar auch besser.
Er muss sich eh selbst krankenversichern. Ich habe damals 135 Euro bezahlt im Monat. Und das lag daran, dass der Arbeitgeber mir keinen normalen Arbeitsvertrag geben wollte, sondern nur den Studentenvertrag. Und daher keinen cent zu meiner Krankenversicherung dazubezahlt hat. Normal zahlt man ja nur die Hälfte und der Arbeitgeber die andere Hälfte.
Und für Monate, wo er keine Arbeit hat, zahlt er diesen Betrag für die Krankenversicherung natürlich trotzdem weiter.
Eben! Es geht ja gerade darum, sich nicht selbst krankenversichern zu müssen. Deshalb ja der Wunsch nach Umwandlung in eine Teilzeitbeschäftigung anstatt des Minijobs. :( Logisch, die Arbeitgeber wollen alles so billig wie möglich. :( Streng genommen ist es auch kein Studentenjob sondern eine Beschäftigung im Minijob als gelernte Fachkraft (Berufsausbildung)!
Um die Krankenversicherung kommst du in keinem Fall rum, egal wie viel du arbeitest. Die Uni verlangt, dass du dich krankenversicherst und was soll er machen, wenn er keine Versicherung hat und krank wird? Unter diesem großen Stress könnte ein Burnout auftreten und dann kann er nicht mal ne Therapie machen- aber weitermachen auch nicht.
Das Einzige, was verhandelbar wäre, ist dass der Arbeitgeber die Hälfte zahlt- dazu müsste er ihn nicht als Student einstellen, sondern als normalen Arbeiter (anderer Vertrag). Was Arbeitgeber nicht gern tun- vor allem, wenn sie nicht müssen.
Es gibt sowieso die Krankenversicherungspflicht. Aber anstatt sich freiwillig zu versichern wäre die Methode über einen Teilzeitjob doch kostengünstiger - oder? Die andere Frage wäre da nur noch zu klären, inwieweit ein Recht auf Umwandlung des Vertrages vom jährlich verlängerten Minijob auf Teilzeit besteht. Davon höre ich immer wieder, habe aber noch keinen schriftlichen Nachweis gefunden. Weißt Du was darüber?
Nein meines Wissens gibt es kein Recht. Nur viel Glück, wenn es ein Arbeitgeber macht. Ich habe auch in den Semesterferien, wo ich Vollzeit gearbeitet habe, nur den Studentenvertrag gehabt und meine ganze Krankenversicherung selbst gezahlt (und von den Arbeitern falsche und dumme Kommentare gehört, als Student würde es mir doch viel besser gehen)
Wenn dieser STudent schon eine Ausbildung gemacht hat, so hat er doch sicherlich auch Geld bekommen. Hier sollte er sich dann etwas zusammensparen, damit er das Studium überleben kann.
Ich finde es auch nicht gut, dass es nur bis 25 Kindergeld gibt. Nicht alle Studenten können bis 25 fertig sein.
Das kann sein, aber ich weiß es nicht. Ich bin ja nicht der Student. Ich habe nur die Frage gestellt! ;-)
Dankeschön, aber das meine ich nicht! ;-)