Wie viel Steuer soll ein Student als Übungsleiter (Nebentätigkeit) bezahlen, wenn er mehr als 2400/J gemacht hat?
Hallo, Ich bin ein ausländischer Student in Deutschland. Ich arbeite bei Burger king am Wochenende (5-16 Stunden/W) Ab januar habe ich beim ASB als Übungsleiter (Nebentätigkeit 4-5 Stunden/W) auch gearbeite. Mit Burger King habe ich einen Vertrag untergeschrieben, aber mit dem ASB ist einfach (Honorar, oder so genannte Stundensatz?) Ich weiß es schon, dass der Freibetrag für die Nebentätigkeit 2400 € ist. Ab dieser Monat überschreitet Mein Gewinn 2400 €. Was soll ich jetzt machen? ist es gefährlich ? soll die Steurn jetzt abgebucht werden ? oder reicht es wenn am Anfag des kommenden Jahres eine Steuererklärung mache? Ich hab Angst vor dem Gesetz und will keine Probleme kriegen. Bitte, könnten Sie mir raten? ICh studiere auf Englisch, und mit der deutschen Sprache versuche ich mein bestes, ich hoffe, dass die Frage klar war. Vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Also die ASB hat dir versichert, dass deine Tätigkeit dort der steuerlich begünstige Übungsleiter mit Übungsleiterpauschale ist? Dann reicht eine Steuererklärung zu Beginn des nächsten Jahres. Allerdings kommt bei dir noch eine weitere Sache hinzu. Du schreibst, du bist ausländischer Student. Wie lange bist du schon in Deutschland bzw wirst es noch bleiben? Hier dreht sich alles um die Art und Weise, ob und inwiefern du in Deutschland überhaupt steuerpflichtig bist. Daher muss ich dir unbedingt zu einem Steuerberater raten.
Ich bin seit 20 Monate hier. Ich darf 1000std pro Jahr arbeiten.
Soll ich einen Termin beim Steuerberater machen? Wie viel kostet es, wenn Sie Bescheid haben ?
Ja, die Leute beim ASB haben das als ein Vorteil am Anfang genannt (die Arbeit gilt als Übungsleiter und ist steuerfrei bis 2,4)
Also bist du überwiegend in Deutschland? Also übers Jahr gesehen. Damit solltest du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Die Übungsleiterpauschale ist eine Pauschale für die Einnahmen aus dieser Tätigkeit. Daher kannst du dafür auch keine Kosten geltend machen. Übersteigen die Einnahmen diese Pauschale, dann wird der übersteigende Betrag steuerpflichtig. Allerdings kannst du dann auch einen entsprechenden Anteil deiner Kosten geltend machen. Also schön alles sammeln an Belegen und entsprechende Aufzeichnungen machen.
Sicherheitshalber empfehle ich dir trotzdem den Steuerberater. Frage diesen auch direkt nach den voraussichtlichen Kosten.