Wie erfolgt die Anstellung als Hundesitter?

2 Antworten

Sämtliche regelmäßige Einnahmen sind steuerpflichtig. Mal einen Hund zu sitten, geht als Nachbarschaftshilfe durch und ist nicht meldepflichtig. Die Vergütung kann mittels Bargeld, Gutscheinen oder Gegenleistungen erfolgen.

Es gibt außerdem einen Freibetrag (steuerfreie Einnahme), den du für dich vom Finanzamt abfragen kannst, falls du noch mehr derartige Jobs annimmst.

...also ich hab noch nie gehört..dass das auf Mini-Job-Basis geregelt wurde..eher...Geld gegen Arbeit..-je nach Vereinbarung.

Mach das mit den Leuten ab..die den Hundefutter suchen..?