Studium nebenjob

4 Antworten

Du kannst so viele nebenjobs haben, wie du willst. allerdings darf deine wöchentliche arbeitszeit wärend des semesters nicht über 20 stunden sein, da su sonst aus der studentischen krankenversicherung rausfliegst. und dann wirds teuer. mit sondergenehmigung (wenn die arbeit größtenteils am wochenende ist) darfst du auch mehr als 20 stunden arbeiten. wo da dann die grenze liegt, weiß ich nicht. du musst aber auf jedenfall deinen arbeitgebern bescheid sagen, dass du noch einen anderen nebenjob hast.

Hier findest du alle nötigen grundlegenden Infos zum Thema "Jobben als Student": http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php

Auf der gleichen Website gibt es ein Forum, wo du konkrete Fragen stellen kannst.

Wie schon andere geschrieben haben: Im Grunde kannst du arbeiten, so viel du willst. Ab 20 Wochenstunden Arbeitszeit zählst du jedoch krankenversicherungstechnisch nicht mehr als Student und musst die normalen Krankenversicherungsbeiträge zahlen (bei gesetztlichen Krankenkassen meist mindestens 150 Euro/Monat).

Und natürlich müsstest du, wenn du nicht nur einen 450-Euro-Job oder eine kurzfristige Beschäfitung (max. 2 Monate pro Jahr) ausübst, die ganz normalen Sozialabgaben und Lohnsteuer zahlen. Du gilst dann deinem Verdienst nach als Arbeitnehmer (Ausnahme: Werkstudentenprivileg, mehr Infos dazu auf der von mir verlinkten Seite).

Im Übrigen prophezeie ich dir, dass es sehr schwer bis unmöglich wird, sich neben dem Studium nur durch Arbeiten zu finanzieren. Es wird bestenfalls auf ein Teilzeitstudium + Teilzeitjob hinauslaufen.

Hast du dich schon informiert, ob du Anspruch auf Bafög hast?

Du kannst so viele Nebenjobs haben, wie Du zeitlich schaffst. Die jeweiligen Arbeitgeber sollten darüber informiert sein, wenn Du mehrere hast.

Abgabenfrei (fast) verdienen darst Du etwas über 8000 EUR im Jahr (egal, wie auf die Monate verteilt), bei einem regulären Minijob gibt es 5 % Abgaben (Renten-und Krankenversicherung).

Damit die Arbeit nicht Dein Studuim unnötig verlängert, solltest Du aber höchsten 1 Job machen, und den Rest evtl.auf die Semesterferien beschränken. Mein Sohn hatte 2 Minijobs gleichzeitig, und musste sein Studium deswegen um 1 Jahr verlängern, wodurch er sein Bafög voll zurückzahlen muss.

Sowas vorher abwägen, wenn möglich.

Plasmaspender  12.07.2013, 11:21

musste sein Studium deswegen um 1 Jahr verlängern, wodurch er sein Bafög voll zurückzahlen muss.

Das kann aber nicht alleine daran gelegen haben, dass Ihr Sohne das Studium verlängert hat. Das alleine ist niemals Grund, warum man Bafög voll zurückzahlen muss. Ich schätze eher, er hat für das zusätzliche Jahr Bafög als Volldarlehen bekommen? Ja, das muss man tatsächlich komplett zurückzahlen (aber auch nur das "zusätzlich" erhaltene Geld). Aber das wusste ihr Sohn vorher, schließlich hat er einen entsprechenden Darlehensvertrag unterschrieben.

Blindi56  12.07.2013, 15:37
@Plasmaspender

Bafög ist (in NRW) nur bei Einhaltung der Regelstudienzeit nicht voll zurückzuzahlen, und diese war nunmal durch das eine Jahr überschritten. Natürlich hat er das vorher gewusst, auch, dass er danach kein BaföG mehr bekommt...(es war eh schon quasi eine 2. Ausbildung).

  • Als Werkstudent darfst du außerhalb der Semesterferien maximal 20h die Woche arbeiten. Der Verdienst ist egal. Du könntest dich für 78,- € im Monat studentisch kranken- und pflegeversichern. von deinem Verdienst werden Rentenversicherungsbeiträge und evtl. Lohnsteuer einbehalten. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückerstattet werden.
  • Bei einem Minijob beträgt die Verdienstgrenze 450,- € im Monat. Auch hiervon werden RV-Beiträge einbehalten allerdings nur 3,9%.