Überweissung-Name Blz Konto richtig doch falscher Verwendungszweck

8 Antworten

Du hast fuer einen anderen bezahlt. E.on braucht das nicht zu jucken. Die nehmen das Geld natuerlich von jedem, der angibt, dass das Geld zum Ausgleich von Forderungen gegen einen Dritten verwendet werden soll. Nichts anderes habt ihr getan, indem ihr den entsprechenden Verwendungszweck angegeben habt.

E.on hat das Geld also genau so verwendet, wie ihr es bei den Ueberweisungen in Auftrag gegeben hattet. Die haben nichts falsch gemacht, von denen kannst du nichts zurueck fordern.

Nutzniesser ist der Dritte, dessen Rechnungen ihr irrtuemlich bezahlt habt. Nur gegen diesen koennen sich somit auch eure Ansprueche richten. Wenn der aber nix hat, kann er euch auch nix zurueck zahlen.

sehr gut kommentiert - dafür DH

@helmutgerke

Danke fuer die Blumen. Allerdings komme ich so langsam ins Gruebeln, ob man hier nicht vielleicht mit BGB 119 doch noch weiter kommten koennte.

Der Verwendungszweck ist bei der Überweisung entscheidend.

In der Regel wird der bei eingehenden Überweisungen maschinell verarbeitet.

Dass sich Vertragskontonummer und Verwendungszweck nicht decken wird nicht geprüft.

Pech hast Du deshalb, weil der Kunde, der begünstigt wurde, in Insolvenz ist.

Ist es ein Privatkunde, gehst du leider leer aus.

ist es ein Geschäftskunde, kannst Du Dich mit Deiner Forderung an dessen Insolvenzverwalter wenden.

Das Problem ist, dass Du das erst nach 4 Monaten ( ! ) merkst.

Wäre das jetzt 3 Wochen her, könnte man Eon einen Vorwurf machen.

Nach 4 Monaten mit Sicherheit nicht mehr, sorry.

Ist es ein Privatkunde, gehst du leider leer aus

nachgefragt, warum sollte nicht die Möglichkeit bestehen, sich an den Insolvenzverwalter bzw. Insolvenzgericht bestehen, die Forderung anzumelden?

Wenn Du Namen und Vertragskonto-Nr. exakt angegeben hast, dann ist das doch mit Sicherheit Teil des Verwendungszweckes. eon ist verpflichtet, nach Nachweis der Zahlung das eingegangene Geld umzubuchen und Dir gutzuschreiben. Du hast pünktlich gezahlt und kannst es beweisen.

Apropos Namensgleichheit... Vor etwa 20 Jahren trudelten quartalsweise Verrechnungsschecks mit Gutschriften von irgendwelchen Versicherungsunternehmen, mit denen wir absolut nichts zu tun hatten, auf den Namen meines Mannes ein. Es stimmte Name und Straße - nur die Hausnummer fehlte... Ich bewahrte die Schecks, die wir erst für einen Scherz hielten, ein - habe sie aber nicht bei unserer Bank eingereicht. Nachdem ich da rund 2000 DM in Schecks liegen hatte, wurde mir das doch etwas zu merkwürdig und ich suchte mir aus dem Telefonbuch eine x-beliebige Rufnummer eines der angegebenen Versicherungsunternehmen raus und schilderte denen die Sache. Am Ende klärte es sich auf, als die freudestrahlenden echten Empänger mit einem Strauß Blumen und einer Flasche Sekt als Dankeschön ihre wohlverdienten Entgelte für ihre Vertretertätigkeit bei mir in Empfang nahmen... Ja, exakt gleicher Vor- und Zuname und Straße - nur die Hausnummer war eine andere und die Postzustellerin konnte für diesen Irrtum absolut nichts.

lese die Kommentare von DerCAM, der hat es sachlich erklärt.

Wenn Du Namen und Vertragskonto-Nr. exakt angegeben hast, dann ist das doch mit Sicherheit Teil des Verwendungszweckes. eon ist verpflichtet, nach Nachweis der Zahlung das eingegangene Geld umzubuchen und Dir gutzuschreiben.

Noe. Der Name ist eine Absenderangabe und die Vertragsnummer ist zumindest dann auch eine Absenderangabe, wenn die im adressfeld steht. Steht sie hingegen im Feld fuer den verwendungszweck, dann duerfte es tatsaechlich so aussehen, wie von dir beschrieben.

Nimm einmla an, Heikewille und DerCAM haben beide bei dir Schulden. Jetzt schickt dir die Heikewille Geld und schreibt dazu, dass du das mit deiner Forderung an DerCAM verrechnen sollst. Was machst du dann wohl? Du machst das genau so, wie von Heikewille verlangt. Du verrechnest mit der Forderung gegen DerCAM und forderst weiterhin den vollen von Heikewille geschuldeten Betrag von dieser.

Spaeter kommt die Heikewille dann aber auf die Idee, dass es vielleicht doch angenehmer waere, wenn sie nicht die Forderungen gegenueber DerCAM bezahlt haette sondern erst einmal ihre eigenen Schulden. Sie fordert dich also auf, das bereits zur Tilgung von DerCAMs Schuld bezahlte Geld dem DerCAM wieder zu belasten und dafuer ihre eigene Schuld entsprechend zu reduzieren. Dann wuerdes du ganz sicher mit gutem Recht sagen: "Du hast wohl nen Vogel! Uberlegt dir vorher, fuer wen du was bezahlen willst. Hol's dir doch von DerCAM wieder und lass mich mit diesem Quatsch in Ruhe. Meine Forderung an dich besteht nach wie vor im vollen Umfang. Darauf wurde noch nichts bezahlt. Also komm gefaelligst mal so langsam rueber mit der Kohle!"

@DerCAM

ja aber nur wenn es eindeutig zuordenbar ist und zwar dem DerCAM nur dann kannst du auch das Geld zum tilgen seiner Schulden nehmen. Also ist es wichtig was genau in dem Verwendngszweck stand. Stand dort die Kundennummer von DerCAM dann ist es eindeutig zuordenbar. da aber der Name von DerCAM und Heikewille identisch ist und man es einfach so mit 50/50 chance dem Richtigen zuordnet dann war es falsch. wenn ich in den verwendungszweck nur reinschreibe "Beitrag" mehr nicht wie willst du dann wissen zu wem der beiden die Zahlung gehört wenn der Name identischist?

@ProfDrHouse

Also ist es wichtig was genau in dem Verwendngszweck stand.

Das stimmt natuerlich. Bezogen auf den von heikewille dargestellten Fall heisst das folgendes:

Stand im Betrefffeld sowohl Heikewilles Kundennummer wie auch die eines anderen Kunden (bzw. irgendeine andere Vorgangsnummer, die nicht zu Heikewilles Kundennummer passt), war der Verwendungszweck nicht eindeutig und haette geklaert werden muessen.

Stand Heikewilles Kundennummer aber nur im Absenderfeld und nicht auch im Verwendungszweckfeld, dann duerfte der Verwendungszweck eindeutig gewesen sein (eben die Verrechnung mit der Schuld des Dritten) und die Angabe ihrer eigenen Kundennummer im Absenderfeld diente lediglich als Ergaenzung zum Namen des Absenders, hatte aber mit dem Verwendungszweck nichts zu tun.

das muss eon eurem konto gutschreiben. allerdings weisss man ja wie so grosse firmen funktionieren: die eine hand weiss nicht was die andere tut. bis ihr euch da durch alle zuständigkeiten und instanzen durchtelefoniert habt habt ihr wahrscheinlich nen nervenzusammenbruch :) aber letztlich seid ihr natürlich im recht und mit viel geduld wird sich das auch rausstellen. zur not mit anwalt drohen, dann gehts vielleicht schneller :)

aber letztlich seid ihr natürlich im recht

LOL

Das eine Zahlung nicht richtig zugeordnet wurde, kann schon mal passieren. Du kannst ja nachweisen, dass du die Zahlung getätigt hast. Und die können bei sich im System 100 % nach der Zahlung suchen. Die sollen sie einfach auf dein Vertragskonto umbuchen

Noe, das koennen sie hier eben nicht. Wenn sie bei der Ueberweisung angegeben hat "Ich, Heikewille mit der Vertragsnummer 1234567 taetige diese Zahlung fuer den Vorgang "Danip2212" (Verwendungszweck), dann wird das Geld auch fuer den Vorgang Danip2212 verwendet und Heikewille kann nicht spaeter komnmen und sagen: "Ach noe, nehmt's der Danip wieder ab und schreibt es meinem Konto gut". Da muss sie sich schon selbst an Danip wenden. E.on hat schliesslich alles so gemacht, wie von Heikewille in Auftrag gegeben.

@DerCAM

Wenn sie es so formuliert hat, natürlich nicht. Aber wenn es offensichtlich ein Irrtum ist, geht das sehr gut. So ein Zahlendreher passiert ja schnell mal.