Ist es rechtens eine Überwachungskamera im Eingangsbereich meiner Ferienwohnung zu installieren?

4 Antworten

Wenn das offen kommuniziert und im jeweiligen Mietvertrag vereinbart wird, sollte das nicht rechtswidrig sein.

Was du in deiner Wohnung machst geht niemanden was an. So lange die Wohnung nicht vermietet ist, kannst du in jedem Raum videoüberwachen.

Wenn die Wohnung vermietet ist, dürfte eine (eingeschaltete) Kamera im Eingangsbereich (ich vermute mal, das du den Wohnungsflur meinst) evtl. problematisch sein, da sie ja dann deinen Mieter und Gäste beim rein- und rausgehen filmt.

Wenn es dir um Einbruchsschutz geht, investiere besser in vernünftige Türen/ Schlösser und Fenster, da hast du, meiner Meinung nach, mehr von. Außerdem werden solche Maßnahmen staatlich gefördert. Und du hast was, das du bei deiner Steuererklärung angeben kannst.

Danke für die Antwort. Um Einbruchsschutz geht es mir in erster Linie nicht. Ich habe folgendes Porblem bzw. von folgendem Vorfall erfahren:

Eine Monteurwohnung wurde angemietet, Mietpreis und Kaution bezahlt. Nachdem die Gäste am Ende der Woche „verschwunden“ waren, hatten sie Heizkörper und Armaturen abgeschraubt, das komplette Mobiliar + Küche entwendet. Weiterhin hatten sie die Steckdosen abmontiert und die Stromleitungen bis zum Verteiler aus den Wänden gezogen. Sachschaden beläuft sich auf ca. 30.000 - 40.000€.

Da es für solche Fälle leider keine Versicherung gibt, überlege ich gerade wie ich mich vor einem solchen Vorfall schützen könnte. Hier dachte ich eben an die abschreckende Wirkung einer Überwachungskamera im Eingangsbereich/Flur.

@Masu1988

Das ist krass o.o

Aber was soll dir die Kamera da helfen? Sorry, aber wer so was macht, den schert eine Kamera doch nicht. Entweder hast du dann a) halt Aufnahmen wie die das Zeug rausschleppen (was dir aber, so wie ich das aus deinem Text entnehme) nichts bringt, oder b) die haben, zusätzlich zu ihrer restlichen Beute, noch eine Kamera. Würde dir gerne was anderes sagen, kann es aber nicht.

Schätze mal, das beste wäre, die Wohnung als reguläre Mietwohnung auf den Markt zu bringen, da hast du, so weit ich weiss, ein paar andere Möglichkeiten zum Schutz (zB Mietausfallversicherung).

@Masu1988

Ich denke, es geht nur um den Flur? Was hilft das dann in der Küche?

In dem Fall informierst du den Arbeitgeber der Monteure - also deinen Vertragspartner - und wenn der nicht unverzüglich für den Schaden aufkommt, dann erstattest du Anzeige.

So traurig das ist, es berechtigt dich aber nicht dazu, in irgendeiner Form die Wohnung zu überwachen.

Gruß Michael

Hallo,

im "öffentlichen Bereich" kann das erlaubt sein, aber ganz sicher NICHT in einer vermieteten Wohnung.

Und mal ganz unabhängig davon ob erlaubt oder nicht, was meinst du, welchen Eindruck du bei deinen Feriengästen erweckst, wenn da eine Kamera hängt?

Du stellst alle unter einen "Generalverdacht" und wirst nichts anderes zu tun haben, als jedes Mal zu erklären, dass da nur die eine hängt und darauf zu hoffen, dass man es dir auch glaubt.

Ich möchte nicht wissen, wie viele dir das nicht glauben werden, erst gar nicht einziehen und sich lieber was anders suchen.

Viele Grüße

Michael

Ja da hast du Recht, den normalen Feriengast wird das sicherlich abschrecken. Hier würde ich sie auch nicht aufhängen.

Mir geht es speziell um Monteure aus anderen Ländern. Ich selber hatte bislang noch nie Probleme, habe jedoch von einem Kollegen gehört, dessen Wohnung komplett ausgeräumt wurde. Heizkörper, Küche, Armaturen, Mobiliar, Leitungen, etc.

Klar kann man jetzt sagen: „Dann vermiete nicht an ausländische Monteure“, aber es muss doch noch eine andere Möglichkeit geben sich davor zu schützen. Leider gibt es keine Versicherung und eine Kaution in Höhe von 30.000€ zahlt kein Mensch :D

@Masu1988

Auf jeden Fall ist das "Unternehmerrisiko" und um das zu minimieren darfst du nicht gegen Gesetze verstoßen.

Klingt hart, ist aber so.

Leider wüsste ich jetzt auch nicht, wie du dich sicher und dennoch "rechtlich einwandfrei" vor so etwas schützen kannst.

Eventuell denkbar wäre die Kamera im öffentlichen Bereich - also im Treppenhaus. Dann siehst du zumindest, wenn jemand was "rausschleppt".

Aber auch da bin ich mir nicht wirklich sicher, ob das rechtens ist.

Gruß Michael

@19Michael69

Eventuell denkbar wäre die Kamera im öffentlichen Bereich -

nein, da auf gar keinen Fall

@tinalisatina

Warum da auf keinen Fall?

Mag sein, dass du Recht hast - deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass ich mir nicht sicher bin. Eine Erklärung dazu wäre ganz gut ;-)

Aber schlimmer wäre auf jeden Fall innerhalb der Wohnung.

Gruß Michael

@19Michael69

Jep, haste Recht. Mit geht es nur die rechtliche Seite. Öffentliche Bereiche dürfen nicht privat überwacht werden. § 38 Abs. 5 BDSG

@tinalisatina

§ 38? Darin geht es um die Aufsichtsbehörde?

Und ich wüsste jetzt auch nicht, was das BundesDATENSCHUTZgesetz damit zu tun haben soll?

Gruß Michael

@19Michael69

Habe den § aus einem Urteil ...  hm. Um Datenschutz geht es auf jeden Fall auch. Ansonsten gibt es das Urteil vom Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 265/10) - private Videokameras dürfen öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen.

@tinalisatina

Ich habe mir das Urteil jetzt nicht durchgelesen, aber ganz sicher sind damit nur auch wirklich "öffentliche Flächen" gemeint.

In diesem Fall ist das aber anders zu verstehen. Auf dem eigenen Grund und Boden oder im Haus und in dem Sinne "öffentlich", dass es sich dabei um alles das handelt, was von allen Bewohnern genutzt wird.

Eine Videokamera / Überwachungskamera kann und darf man ja auch so lange installieren, wie nur der eigene Grund und Boden - der in dem Sinne auch öffentlich ist - überwacht wird.

Gruß Michael

Hallo,

eine Kamera innerhalb der Wohnung, ich fürchte, das wird nicht gehen...!!!

Frag mal eine kompetente Sicherheitsfirma (spezialisiert in dem Verkauf von Sicherheitsschlössern u. Überwachungskameras), die wissen meist, was erlaubt ist oder nicht!

Emmy