Überstundenausgleich bei Betriebsausfall?

2 Antworten

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Kann der Chef einen Überstundenausgleich ohne Rücksprache mit den Arbeitnehmern anordnen, wenn die Arbeit Aufgrund eines Betriebsausfalls nicht geleistet werden kann?

Schlicht und einfach: Nein!

Ein solches Vorkommnis fällt unter das Betriebsrisiko des Arbeitgebers, das er alleine zu tragen hat; nur in Ausnahmefällen darf er davon abweichen, wenn z.B. durch die Befolgung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zugunsten der Arbeitnehmer die Existenz des Betriebs konkret akut gefährdet wäre.

Das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" bestimmt eindeutig:

Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Mit anderen Worten:

Ihr seid so zu bezahlen, als wenn ihr gearbeitet hättet und müsst die versäumte Arbeitszeit nicht nachholen. Urlaubstage oder die erarbeiteten Überstunden dürfen nicht verrechnet werden mit dem betrieblich bedingten Arbeitsausfall!!

MadeinDE 
Fragesteller
 17.01.2015, 13:55

Genau so habe ich mir das auch gedacht, leider konnte ich gestern nicht den zuständigen Paragraphen finden. Es kann doch nicht angehen, dass man zur Arbeit kommt, nach hause geschickt wird und hinterher dafür noch draufzahlen muss. Schließlich müsste der Betrieb doch auch eine entsprechende Versicherung gegen Arbeitsunfälle und vermutlich auch Ausfälle haben. Da sieht man mal wieder was es bringt jemanden einzustellen, "der den Bürokram macht weil er gut mit nem PC umgehen kann". :)

Familiengerd  17.01.2015, 14:00
@MadeinDE

Leider haben viel zu viele Arbeitgeber (besonders in Kleinbetrieben) und Personalsachbearbeiter viel zu geringe Ahnung vom Arbeitsrecht.

Deine Ansprüche sind eindeutig und zweifelsfrei - nur die Realisierung ist zu oft nicht einfach, weil es immer einen Unterschied gibt zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen"! Und wer einen Konflikt mit seinem Arbeitgeber scheut ... ...

Viel Glück!

Also bei mir in der firma ist es so das meistens die überstunden und/oder urlaubstage genutzt werden die man vorher angesammelt hat und sie z.B für soetwas wieder verstreichen zu lassen.

Aber ein Zwangsurlaub das nur ärtztlich angeordnet sein soweit ich weiß. Wem du diesen urlaub oder zwang noch nicht übernommen hast stehen die chancen gut das du ihn dir wieder zurück holen kannst und /oder du sprichst mit deinem chef das dein urlaub bleibt und er dir statdessen keine bezahlung für die tage gibt.

Lg