Darf ein Lehrer einen Verweis ohne Rücksprache einfach so wegschicken?

4 Antworten

Ein Lehrer ist genauso wie jeder einzelne Bürger berechtigt, Briefe zu schreiben und mit der Post zu verschicken. Selbst Minderjährige dürfen das, man muss also nicht einmal geschäftsfähig dazu sein.

Auch in seiner Tätigkeit als Beamter, kann ein Lehrer also Briefe an die Adresse schicken, unter der du bei der Schule angemeldet bist. Da du mit Sicherheit noch deinen Eltern auf der Tasche liegst, die sich jeden Tag für dich aufopfern, damit du ein Dach über dem Kopf und etwas zu essen hast, wirst du sicherlich dieselbe Adresse wie deine Eltern haben.

Jetzt sag mit bitte auch nur einen vernünftigen Grund, wo hier der Straftatbestand bzw. die Ordnungswidrigkeit sein soll. Du wolltest ihn ja anzeigen!

Und zu 2. Ein Lehrer kann jeder Zeit und wie es im in den Kram passt einen Tadel aussprechen und schriftlich festhalten. Nichts anderes ist ein Verweis. Einen Automatismus, dass man nach einer bestimmten Anzahl von Verweisen von der Schule fliegt gibt es nicht, weil es nicht einmal Verweise formal gibt. Nur im allgemeinen Sprachgebrauch.

kannst den Verweis auch selber unterschreiben

können ja, dürfen nicht.

@ZuumZuum

Auch wenn er über 18 ist? Er ist erwachsen daher denke ich nicht das er das nicht darf.

Es geht hier nicht darum.. Das ist mir klar ^^ geht nur uns Prinzip.. Niemand hat nen Verweis bekommen : D

dürfen auch, weil volljährig

Natürlich dürfte ich einen Verweis selbst unterschreiben.. Berufsschule.. Sonderregelungen gibt es wenn eine Privatschule verlangt das die Eltern unterschreiben.

Ja das ist möglich

zu 1. Kann er, aber nur an DEINE Adresse, also könnte er dir die Abmahnung auch gleich selbst persönlich geben; spart sogar Porto

2. Sicher kann er, das wird seinen Grund haben