Überstunden als Strafe? // Ausbildung

7 Antworten

Rechtens ist das sicher nicht.

Das Arbeitszeitgesetz (für die Leute Ü18) sagt:

§3: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

11,5 Stunden gehen also gar nicht.

Für die U18-Azubis gilt das Jugendabreitschutzgesetz:

§12: Bei der Beschäftigung Jugendlicher darf die Schichtzeit (§ 4 Abs. 2) 10 Stunden (...) betragen. §15 Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

Montag - Samstags arbeiten geht also auch nicht.

Ich denke mal, dass die vorgeschriebenen Ruhepausen auch nicht eingehalten werden können.

Verstöße gegen das Arbeitszeit- bzw. Jugensarbeitsschutzgesetz werden mal ganz nebenbei mit bis zu 15.000€ Geldstrafe geahndet. Zeit, dass die zuständige Behörde mal Wind davon bekommt.

in der Ausbildung darfst du in erster linie gar keine Überstunden machen, egal ob U18 oder Ü18, im Vertag ist ein maximal 8 Stunden Tag festgelegt, wenn es Betriebsbedigt, es muss Betriebsbedingt sein, z. B. wenn zu viel arbeit da ist, ist ist der Auszubildende sogar dazu verpflichtet länger zu machen, aber nur 2 Stunden,

die Überstunden müssen spätestens im nächsten Monat wieder abgebaut werden. Bei uns hier wird es noch akzeptiert die Überstunden auszubezahlen, bekommen da aber dann auch schon 12,50€ für, obwohl der Stundenlohn für uns Azubis ca. bei 6,30€ im 3. Lehrjahr ist.

Dein Chef darf euch keine Überstunden als Strafe reinhauen, und dann ist das ja nichtmal was Zeitlich angemessenes.

Habt ihr in der Berufsschule Politik? Dann frag mal deinen Lehrer

LG Karina

Frag doch bei der IHK...

Merkst schon, wa? Hilfreich ist echt mal anders... Wenn man keine Antwort weiss, dann am Besten mal gar nichts schreiben...

@skychecker

Als ich eine Ausbildung gemacht habe, war einer von der IHK da und hat erklärt was U18 oder Ü18 für Rechte haben. Also weiß ich schon wovon ich rede!

@skychecker

Die Antwort ist eigntl sehr hilfreich.
Denn bei der IHK kann man sich super informieren und beraten lassen.
Man kann aber dort auch gerne mal den eigenen Betrieb melden -
gerade wenn er solch einen Schund treibt !

Nein, ist es nicht. Schau dir mal die Arbeitsgesetze an, dort steht eine Maximalzeit von 10 Stunden täglich drin, außerdem ist Mehrarbeit entsprechend zu bezahlen oder auf einem Überstundenkonto zu verbuchen, damit man sie später abfeiern kann.

Ich glaub den Leuten brennt der Kittel, das geht ja mal gar nicht .