Miete teurer als Mietspiegel vom Jobcenter. Kann ich den Rest selber übernehmen?

5 Antworten

Hol dir doch das Wohnungsangebot ein (da bekommt man doch so einen tollen Zettel vom JC, der vom Vermieter auszufüllen ist) und reiche es beim JC ein, wirst doch sehen, ob sie die Kosten übernehmen oder nicht. Wenn sie es nicht tun, kannst du natürlich das, was es zu viel kostet, selbst übernehmen, wenn du dir das leisten kannst.

Wenn Du es schaffst, es selbst zu zahlen, kannst Du das natürlich tun. Aber erstens werden dann keinerlei Nachzahlungen übernommen und zweitens wird die Wohnung gar nicht erst bewilligt. Suche nach einer anderen Wohnung.

Wenn du alle gesetzlich dir zustehenden Leistungen des Jobcenters erhalten möchtest ( Erstausstattung der Wohnung,zinsloses Darlehn für die Kaution und evtl.Kostenübernahme bei Nachzahlung von Neben / Heizkosten ) dann solltest du dich an die dir angegeben Grenzen halten !

Das Jobcenter wird dir bei einem Erstbezug ( von Eltern in eine erste eigene Wohnung ) der Kostenübernahme nicht zustimmen,wenn du dich nicht an die Grenze hältst.

Dann ist auch nichts mit Rest selber übernehmen,weil sie dir dann gar nichts zahlen würden.

Etwas anderes würde es sein,wenn du aus einer eigenen Wohnung,in die jetzige ziehen würdest,ohne die Zusicherung zu habe ( innerhalb des Zuständigkeitsbereiches deines Jobcenters ) dann müsste dir das Jobcenter deine alten bisher übernommenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,weiter zahlen.

Aber dann mit den oben genannten Einschränkungen.

Du müsstest dem Jobcenter schon nachweisen können,das es zu diesen Mietpreis,keine Wohnung gibt.

370 Euro + 70 Euro + Heizung

Nach Deiner Angabe reichen 45,- € über dem Satz nicht für die Gesamtkosten, da Du die Heizkosten noch nicht mit einbezogen hast.

Da Heizkosten i.d.R. in TATSÄCHLICHER Höhe übernommen werden müssen, spielen sie bei den Angemessenheitsgrenzen keine Rolle.
Basis ist immer die Netto- oder BruttoKALTmiete.

Frag doch beim Jobcenter, die sind die jenigen, die die Entscheidung fällen.