Übernimmt das Arbeitsamt meine Miete für Wohnung?

7 Antworten

Das Ganze kannst du zunächst relativ locker sehen.

Selbstredend muss das Jobcenter zunächst die tatsächliche Miete übernehmen.

Zu einer Kostensenkung wird man dich nur auffordern dürfen, wenn die Miete deutlich über den Angemessenheitskriterien deiner Kommune liegt. Ist die Miete angemessen, die Wohnung jedoch nur zu groß, solltest du bei einer Aufforderung zur Kostensenkung bzw. zum Umzug Widerspruch einlegen und notfalls klagen; ist ein Selbstgänger.

Wie kommst du denn darauf, dass dir lediglich als Alleinstehender 45 m² zustehen? Ist das denn so bei euch geregelt?

Schaue mal hier; http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Und weiter; nachdem Auszug deiner Freundin wird seitens des Jobcenters die Miete auch weiterhin im vollen Umfang übernommen.

Allerdings wirst du irgendwann eine Kostensenkungsaufforderung von denen erhalten in der wirst du aufgefordert, entweder eine Mietminderung durchzusetzen oder dir etwas Neues zu suchen.

Findest du allerdings nachweislich nichts und konntest dein Vermieter auch nicht überzeugen, die Miete zu senken – dann bleibt dir nichts übrig als dort weiterhin wohnen zu müssen.

Nix da – mit Kosten für 8 m² selber tragen.

trisel1991 
Fragesteller
 27.07.2011, 13:22

von wem soll ich das nachweisen lassen das ich nichts gefunden habe ?!

helmutgerke  27.07.2011, 14:00
@trisel1991

so weit ist es doch wohl noch nicht - wenn das halbe Jahr verstrichen ist, kannst du doch anhand deiner Dokumentation Nachweise erbringen. Du schreibst Vermieter an und fragst nach Wohnnugsanmietungen die im Rahmen der KdU deiner Kommune liegen - wenn nichts angeboten wird, dann ist es so.

Aber zunächst brauchst du dir doch dazu keine Gedanken machen, sondern erst einmal die volle Mietübernahme beim zuständigen Träger beantragen.

das kommt ganz drauf an wie die zu erwartende kostenersparnis im verhältnis zu den kosten des umzugs steht. denn bei einer aufforderung zum umzug, hast du auch das recht die damit verbundenen kosten zb. renovierung, umzugskosten usw. beim jobcenter zu beantragen. wären die teurer als die zu erwartende ersparnis bei der miete und den nebenkosten, wäre der umzug unwirtschaftlich und du kannst in der wohnung bleiben.

zunächst solltest du also abwarten ob du zum umzug aufgefordert wirst und dann hast du meist 6 monate zeit dir eine neue angemessene wohnung zu suchen. in diesen monaten wird auch eine unangemessene wohnung voll bezahlt.

Du gehörst dann zu den sogenannten Aufstockern. Hartz 4 bezieht sich erstmal nur auf die Regelleistung von 364,- €. Die Miete wird aber vermutlich übernommen, wenn die Kosten im Rahmen liegen. Von deinen 255,- € werden sie dir allerdings 95,- € von der Regelleistung einbehalten.

Du kannst Grundsicherung beantragen (Hartz IV) Da die Wohnung zu groß ist, wird man von dir verlangen dir eine günstigere Wohnung zu suchen. Dafür hast du erst einmal 6 Monate Zeit. Wenn das Jobcenter auf dem Umzug besteht, müssen auch die Kosten für den Umzug übernommen werden.