ALG 2 - Eheschließung - Getrennte Wohnungen
Hartz 4 - Eheschließung - Getrennte Wohnungen Sehr geehrte GuteFrage.net Community ! Ich habe mal wieder eine Frage :) Ich ( Mann ) beziehe ALG 2. Meine Freundin ( Frau ) arbeitet und verdient 980€ Netto. Wir leben in verschiedenen Bundesländern. Sie in Baden-Würtemberg & Ich in NRW. Die Miete meiner Wohnung übernimmt das Arbeitsamt & sie trägt die kosten ihrer Wohnung selbst. Ich würde meine Freundin gerne heiraten & zur Frau machen. Aus vorriger Beziehung hat meine Freundin eine Tochter mitgebracht :) Jetzt die Frage : Wird ihr Gehalt mit meinem ALG 2 verrechnet? Wie gesagt - Sie 980€ Netto & Ich Miete + Lebenserhaltungskosten ( 398€ ) Wie sieht das ganze aus, wenn wir in getrennten Wohnungen leben bleiben :)? Kriegen wir - Ich & Sie - weiterhin unser volles Geld oder wird etwas verrechnet ? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und wünsche euch ansonsten noch ein wunderschönes, kommendes & sonniges Wochenedne :) MFG
4 Antworten
Eine Ehe ist eine Füreinandereinstehgemeinschaft :)
d.h. ihr seit gegenseitig verpflichtet für Euren Lebensunterhalt zu sorgen, den sicher zu stellen..
den Luxus einer dooplelten Haushaltsführung ist rein Euer Ding :)) da redet Euch niemand rein , also ihr seit frei zusammen oder getrennt zu leben , wenn ihr es Euch leisten wollt und könnt...
Warum willst du dann erst heiraten,wenn ihr im Anschluss nicht zusammen leben wollt,dass macht doch gar keinen Sinn ?
Es kann euch dann natürlich keiner dazu zwingen zusammen zu ziehen,aber solange ihr verheiratet seid,gilt die Unterhaltspflicht.
Nur wird hier bei diesem Einkommen nichts zu holen sein und der Unterhalt des Kindes geht auch vor.
Wenn sie auch noch eine ALG - 2 Aufstockung bekommt,dann wird sie genauso aufgefordert werden wie du,ihre Einkommensverhältnisse zu erhöhen,um ihre Bedürftigkeit zu verringern oder ggf. ganz zu beenden.
Frage doch ganz einfach das Jobcenter danach. - Denn nur dort bekommst Du eine verbindliche Auskunft.
Ihr seid trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn es nicht aus beruflichen Gründen ist, wird man verlangen, dass ihr zusammen zieht.