ALG 2 - Eheschließung - Getrennte Wohnungen

4 Antworten

Eine Ehe ist eine Füreinandereinstehgemeinschaft :)

 d.h. ihr seit gegenseitig verpflichtet für Euren Lebensunterhalt zu sorgen, den sicher zu stellen..

den Luxus einer dooplelten Haushaltsführung ist rein Euer Ding :)) da redet Euch niemand rein , also ihr seit frei zusammen oder getrennt zu leben , wenn ihr es Euch leisten wollt und könnt...

Warum willst du dann erst heiraten,wenn ihr im Anschluss nicht zusammen leben wollt,dass macht doch gar keinen Sinn ?

Es kann euch dann natürlich keiner dazu zwingen zusammen zu ziehen,aber solange ihr verheiratet seid,gilt die Unterhaltspflicht.

Nur wird hier bei diesem Einkommen nichts zu holen sein und der Unterhalt des Kindes geht auch vor.

Wenn sie auch noch eine ALG - 2 Aufstockung bekommt,dann wird sie genauso aufgefordert werden wie du,ihre Einkommensverhältnisse zu erhöhen,um ihre Bedürftigkeit zu verringern oder ggf. ganz zu beenden.

Frage doch ganz einfach das Jobcenter danach. - Denn nur dort bekommst Du eine verbindliche Auskunft.


Ihr seid trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn es nicht aus beruflichen Gründen ist, wird man verlangen, dass ihr zusammen zieht.