Übernimmt das Amt auch Miet und Stromkosten?

7 Antworten

Bei ALG1 werden weder Strom noch Miete übernommen. Da gibt es eine Summe, von der mußt du alles bezahlen.

Falls das zu wenig ist, kannst du (ergänzendes) ALG2 (Hartz 4) beantragen, eventuell auch Wohngeld.

bei ALG1 wird NICHTS übernommen !

ALG I berechnet sich nach Deinem vorherigen Einkommen, liegt dies unterhalb Deines Bedarfes nach SGB II, so kannst Du aufstockende Leistungen beantragen.

Bedarf: Kosten der Unterkunft incl. NK + Regelsatz I - 404,-- Euro.

Beim ALG 1 wird weder Miete noch Strom übernommen. Du bekommst entsprechend deines letzten netto-Gehalts ALG 1. Daraus musst du alle laufenden Kosten bestreiten.

Bei ALG1 übernimmt das Amt gar keine Kosten der Unterkunft.

Recht das ALG nicht aus um diese zu zahlen, kannst Du einen Zuschuß in Form von Wohngeld beantragen.

Stromkosten, wenn nicht zum heizen nötig, werden nicht übernommen bzw. bezuschusst.