Übernimmt Arbeitsamt Die Miete nach Kündigung?

6 Antworten

Jein. Sofern du Anspruch auf ALG1 hast, bekommst du natürlich das. Nur ALG1 ist oftmals nicht ausreichend, daher hat man die Möglichkeit, ergänzend ALG2 (auch bekannt als Hartz4) zu beantragen. Die Wohnkosten (Miete + NK)  werden dann übernommen + den Regelsatz. 

Allerdings müssen die Wohnkosten auch angemessen sein, bei deinem Beispiel von 350 Euro warm sehe ich aber jetzt keine großen Probleme deswegen.

Wenn du Anspruch auf alg 1 hast, bekommst du als lediger 60% ( verheiratet 63% (?)) des durchschnittlichen netto Gehaltes der letzten 12 Monate als Arbeitslosengeld ... davon musst du dann alles bezahlen,

Wenn du unter einer bestimmten summe mit deinem Arbeitslosengeld bleibst, steht dir u.u. Noch Wohngeld zu...

Die genauen Zahlen nennt dir dein Sachbearbeiter beim A-Amt

Und wie sieht es bei ALG II aus ?

@IDblad

Da bekommst du 404€ plus die Miete incl Heizung wenn der Wohnraum und die Miete angemessen sind 

Solltest du arbeitlos werden und keinen Anspruch auf ALG I haben (wurde hier ja schon erklärt, wie das funktioniert), wirst du Anspruch auf ALG II haben. Da wird dein Bedarf ausgerechnet. Das sind normalerweise 404 € Regelleistungen und die Miete. Wenn deine Miete zu hoch ist, wie in deinem Beispiel 100 € mehr kostet, als angemessen ist, wird diese dennoch für 6 Monate voll übernommen. Gleichzeitig wirst du allerdings aufgefordert deine Kosten der Unterkunft zu senken. Nach diesen 6 Monaten werden nur noch die angemessenen Kosten übernommen. Den Rest musst du selber aufbringen. Allerdings wird es dann schwierig, wenn du eine Nebenkostenabrechnung übernommen haben willst und sowas.

Super Dankeschön das wollte ich nur wissen. Ja ich werde nicht lange Arbeitslosengeld bekommen wollen werde sofort neue stelle suchen nur halt die Zeit wo ich keinen Einkommen habe.

wenn du Arbeitslos wirst bekommste zunächst ALG1 und damit wirste Miete und NK selbst zahlen können.
Wenn du aber die Voraussetzungen für ALG1 nicht hast sollteste dich schnellstens mit Arge in Verbindung setzen denn die wollen wissen warum Kündigung droht. Wenn es sich dabei zeigt dass du großen Anteeil daran hast könnte Sanktion drohen sprich eingeschränkte Zahlungen von H4

Ich bekäme Arbeitslosengeld II , und die Kündigung wird mit Sicherheit keinen Anteil von mir haben weil ich meinen Job herbe mache und gut drin bin. Wollte dennoch sicher sein bevor ich den Mietvertrag unterschreibe.

@IDblad

du solltest auf alle Fälle mit Unterschrift warten und den Vertrag vorher der Arge zeigen

@IDblad

Bei ALG II werden nur bestimmte Miethöhen akzeptiert. Wenn deine Wohnung darüber liegt, kann es Probleme geben. Deswegen VORHER erkundigen beim Jobcenter, wie hoch die Mietgrenzen sind!

Das Arbeitsamt übernimmt keine Wohnkosten,wenn dann würde dir das Jobcenter ( ALG - 2 ) das zahlen was dir bis zu deinem Bedarf nach dem SGB - ll fehlen würde !

In der Regel stünde dir dann erst mal Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit zu,wenn du die Anwartschaftszeiten erfüllt hättest,du müsstest dann innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr Versicherungspflicht nachweisen.

Dann hättest du ohne Kind von deinem durchschnittlichem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit einen ALG - 1 Anspruch von ca. 60 % und mit Kind was Berücksichtigung bei dir findet ca. 67 %,genauer könntest du es dann mit einem kostenlosen ALG - Rechner aus dem Internet berechnen lassen,denn genau wird der Anspruch aus dem Brutto berechnet.

Wenn dein ALG - 1 dann deinen Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 ) nicht decken würde,dass wären z.B. derzeit für einen Single min. 404 € Regelsatz + die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dann könntest du vorrangig Wohngeld beantragen,wenn du das benötigte Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll erreichen würdest.

Solltest du das Mindesteinkommen nicht erreichen,oder gar keinen Anspruch auf ALG - 1 haben,dann käme nur das ALG - 2 in Betracht,dann würde dir auf Antrag dein derzeitiger tatsächlicher Bedarf gezahlt,damit ist auch die KDU - gemeint,egal ob diese nach dem SGB - ll angemessen ist oder nicht.

Das Jobcenter müsste dir dann nach schriftlicher Aufforderung zur Kostensenkung deine tatsächliche KDU - erst einmal weiter zahlen,dass dann zumindest so lange,dass du deine Kündigungsfrist für die Wohnung einhalten könntest,in der Regel wird aber dann 6 Monate weiter gezahlt.

Du hast dann die Möglichkeit dir in dieser Zeit eine neue angemessene Wohnung zu suchen,die Kosten anderweitig zu senken ( z.B. Untervermietung) oder dann nach dieser Übergangszeit die Differenz zwischen angemessen und unangemessen selber zuzuzahlen.