Wohnfläche unverbindlich im MIetvertrag?

6 Antworten

Wenn die Wohnfläche verbindlich sein soll, dann muss das der Vermieter im Mietvertrag auch so formulieren. Es muss eindeutig heraus zu lesen sein, dass er die Fläche garantiert.

In deinem Fall steht davon nichts. Die Angabe der Fläche hat hier nur einen beschreibenden Charakter der Wohnung, aber hat keine rechtliche Bedeutung.

Abweichungen von bis zu 10% zur tatsächlichen Größe müssen bei Nebenkostenabrechnung und auch auf Mieterhöhungsverlangen toleriert werden, so die Rechtsprechnung. Für den Abschluss des Mietvertrags tut die Wohnfläche nichts zur Sache, außer sie wäre wie oben gesagt garantiert.

Das ca. kannst du getrost vergessen. Die Größe von 64m² ist trotzdem verbindlich vereinbart, so die Rechtsprechung.

Hi,

nein, kann man nicht.

Die Angabe der M² ist immer verbindlich, weil ja auch die Nebenkosten darüber abgerechnet werden.

Erst wenn sie mind. 10% abweicht, kann man erfolgreich klagen, also immer nachmessen.

https://www.immobilienscout24.de/ratgeber/immobiliensuche-tipps/wohnen-tipps/falsche-quadratmeterangabe.html

Parhalia2  11.04.2018, 00:35

War da nicht noch etwas bei kleinen Privathäusern mit wenigen Wohnungen und der Frage, wo der Vermieter selbst wohnt in der Gesamtrechnung ?

Sorry, dass ich Dir hier nun im Thread den "schwarzen Peter der Nachrecherche " etwaiger Eventualitäten zuschiebe.

Alle Feinheiten habe ich auch nicht im Kopf...aber unsere Antworten sollen sich letztlich ergänzen.

Eventuell antwortet ja noch jemand, wo es gleich schon komplett weiss und mit knappen Worten verständlich beschreiben kann....

Renick  11.04.2018, 07:02
@Parhalia2
War da nicht noch etwas bei kleinen Privathäusern mit wenigen Wohnungen und der Frage, wo der Vermieter selbst wohnt in der Gesamtrechnung ?

Solche Sonderregelungen bei Häusern mit 2 Wohnungen, von denen eine der Eigentümer bewohnt, haben nichts mit der Angabe der Wohnfläche zu tun. Bei diesem Sonderfall brauchen lediglich die Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht angewendet werden und man dürfte einfach nach Wohnfläche rechnen.

.... Börstinghaus rügte schon vor Jahren die Vermieter, die Flächenangaben in die Mietverträge tackern, genaus aus diesem Grund.

Die Wohnfläche ist schon von Relevanz, weil Betriebskosten mehrheitlich nach Wohnfläche abgerechnet werden. Toleranzen sind zulässig, aktuell 10%.

Das Nachmessen durch dich kann nur von Vorteil sein. Die Wohnflächenberechnungsverordnung gibt Auskunft. Stellst du große Abweichungen fest, dann bist du dem Vermieter gegenüber in der Beweispflicht, falls du Änderungen verlangst.