Freibeträge bei Kontopfändung bei P-Konto?


12.08.2021, 18:36

https://dejure.org/gesetze/ZPO/850b.html

Es handelt sich wohl um Absatz 2,

1 Antwort

Die Bank meinte ich sollte einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze stellen

Dazu gibt es keinen Grund.

dass Stiftsrente wohl sehr pfändbar

Richtig.

ich meinte, dann sollte sie doch den pfändbaren Anteil an die Gerichtskasse überweisen

Das darf die Bank Gesetzlich seit 2013 nicht mehr, ohne deinen Schriftlichen Auftrag. Das Geld bleibt lediglich "blockiert" bis zur Auskehrung.

Wenn ICH die Bank anweisen würde, den pfändbaren Betrag ans Gericht zu überweisen, würde dieser Betrag von meinem verfügbaren Rahmen abgehen, ich hätte dann noch weniger, also mir zu hoch gerade muss ich sagen

Richtig.

philippam1815 
Fragesteller
 12.08.2021, 18:34

Ja danke, das mit dem verfügbarem Rahmen bis zur Pfändungsfreigrenze verstehe ich, aber was ist mit dem Betrag über der Freigrenze, der mir nicht zur Verfügung steht, irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch

https://dejure.org/gesetze/ZPO/850b.html Absatz 2 ,dies war in der Ablehnung des Schreibens der Gerichtskasse angegeben

BlauesSymbol  12.08.2021, 18:37
@philippam1815

Mal anders gesagt, als Beispiel:
Du hast ein P-Konto und einen Schutz bis (sagen wir mal) 1200€.
Du bekommst aber Monatlich 1250€ und hast eine aktive Pfändung.
Dann werden jeden Monat 50€ "blockiert", wo Du nicht dran kommst.
Machst du 4 Monate Lang nichts, hast Du 200€ auf dem Konto, die Dir angezeigt werden, aber gesperrt sind. Dann musst Du Schriftlich deine Bank beauftragen die blockierten 200€ "auszukehren".

philippam1815 
Fragesteller
 12.08.2021, 18:46
@BlauesSymbol

Ok, wenn ich das nun so verstehe, sagen wir die Pfändungsfreigrenze ist bei 1250 und bin 50 Euro drüber, diese 50 Euro wären dann der pfändbare Betrag, könnte ich den nicht jetzt schon an die Gerichtskasse überweisen lassen? Diese 50 Euro bzw. der pfändbare ist gleich Freibetrag? Auch wurde im Schreiben vom Gerichtsvollzieher Ratenzahlung aufgeführt, aber dann würde doch die Pfändung weiterlaufen oder?

BlauesSymbol  12.08.2021, 18:47
@philippam1815

Du kannst auch 0,50€ auskehren lassen. Die Pfändung wird aber trotzdem auf dem Konto sein, bis zur vollständigen Tilgung.

philippam1815 
Fragesteller
 12.08.2021, 18:50
@BlauesSymbol

Ok, auskehren heisst also pfändbaren Betrag an Gläubiger überweisen lassen, wie der Beschluß ja auch sagt. Aber wieso meinte die BANK SB das ginge nicht so einfach? Sorry, versuche es nur zu verstehen. Heisst es auch dass unter Umständen bei anderen Pfändung, habe zur Zeit nur eine! eventuell der ganze Betrag der Stiftsrente einkassiert werden könnte?

BlauesSymbol  12.08.2021, 18:56
@philippam1815

"Kassiert" werden kann nur alles was ÜBER deine P-Grenze ist.
Auskehren heißt, an den Gläubiger überweisen.
Das Problem ist, das P-Konten und Kunden mit Pfändung(en) nicht gerne gesehen werden bei Banken, und daher stellt sich Bank auch gerne extra dumm an, weiß vieles nicht oder gibt Absichtlich falsche Argumente und Antworten, da man nur Arbeit hat und kein Geld einbringt und viele Bankkaufleute trotz Ihres Berufs gar nicht alles wissen über die tatsächlichen Gesetze und Änderungen immer wieder.
Bei welcher Bank bist Du?
Sag jetzt bloß nicht bei einer Volksbank oder Schnarchkasse. Da wundert mich nichts.

philippam1815 
Fragesteller
 12.08.2021, 19:00
@BlauesSymbol

tatsächlich Sparkasse, die sind nicht so helle, die Auskunft habe ich da von der Rechtsabteilung, aber die sagte immer nur Freibeträge der wieder im nächsten Monat abgeht und drauf geht, das kapiere ich immer noch nicht, leider

philippam1815 
Fragesteller
 12.08.2021, 19:24
@philippam1815

ja danke so allmählich blicke ich etwas klarer, dass hilft mir sehr.