Hallo zusammen,
ich lese schon in verschiedenen Foren um eine Antwort zu finden.
Scheinbar gibt es da aber verschiedene Meinungen.
Wer von euch hat nach einer REHA und nach der Aussteuerung bei der Krankenkasse auch Arbeitslosengeld 1 bekommen und startete kurz danach eine Umschulung Teilhabe am Arbeitsleben?
Ich möchte gerne wissen, ob die Höhe des ALG1 dann bleibt oder ob ich das gleiche Übergangsgeld erhalte wie in der REHA Maßnahme.
Es war nämlich sehr sehr wenig, weniger als Krankengeld und viel weniger als ALG1.
Ich vermute auch, das es aufgrund einer falschen Abrechnung berechnet wurde.
Ich fand folgenden Passus im Netz:
"Wurde dem Versicherten bis zum Beginn der Rehabilitationsleistung oder der
vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld gezahlt und wurden zuvor Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, wird das Übergangsgeld in Höhe der bisherigen Entgeltersatzleistung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation weitergezahlt."
Gilt das dann auch für die Umschulung??
Und weiß jemand, ob man während der Umschulung einen 450 Euro Job machen kann ohne Abzüge? Momentan mit ALG1 darf ich maximal 165€ verdienen, aber um meine Fixkosten zu decken benötige ich mehr. Alles was ich aber mehr verdiene wird mir vom ALG1 abgezogen.
Die Umschulung geht 2 Jahre und wenn es so wenig Geld ist, ist das mein Untergang und ich lande auf der Strasse.