Überfahrtsrecht, Grundbuch, Hauskauf

2 Antworten

du hast automatisch ein Notfahrrecht da du sonst das Grundstück nicht erreichst

am Besten ist es du lässt dir das Fahrtrecht von Beiden schriftlich bestätigen dann gibt es hinterher keinen Ärger

@newcomer

Hallo, die besagten Nachbarn sind wie gesagt mir dem Verkäufer verwandt und leider auch verkracht - außerdem befinden sich die Nachbarn (Fahrstreifenbesitzer) auch gerade in Scheidung und es sieht so aus, dass das Haus verkauft wird - wäre es nicht besser, den Fahrstreifen zu kaufen?

Hallo, aber was ist mit Notwegerente, Umbauten, oder der Nachbar stellt mit seinem Auto die Zufahrt zu und solche Kleinigkeiten, oder auch Versorgung Wasser Stromleitungen? Rechte, Pflichten (Winterdienst) etc. Ich finde den Gedanken doof, dass man mich "dulden" muss. Kann man so Dinge vorab klären und dingfest machen? Habe keinen Bock auf Rechtsstreits.

@Spacecowgirl

besprich die Sache mit einem Notar

Sie sollten dies unbedingt mit dem Eigentümer des dienenden Grundstückes klären. Der Veräußerer des herrschenden Grundstückes solle Ihnen eine Kopie der Abtl. II des dienenden Grundstückes zur Verfügung stellen können, in dem die Dienstbarkeit unter Bezugnahme auf die ursprüngliche Eintragungsbewilligung des Geh- und Fahrrechtes ersichtlich ist. Ohen Rechtssicherheit erwerben Sie u.U. einen "Hubschrauberlandeplatz"!