"Aufteilung" des Geldes, was muss alles vom Kindergeld bezahlt werden?
Hallo, es geht darum das ein Freund schon seit ca. 2 Jahren kaum noch mit seinen Eltern zurecht kommt (besonders mit dem Vater), und nun 18 geworden ist. Das Problem ist eben das der Vater das meiste Geld für sich ausgibt, und er (und auch andere Familienmitglieder) ständig leer ausgeht. Da seine Eltern auch noch ALG2 bekommen (Mutter findet nichts, bemüht sich aber wenigstens, zu dem Vater sag ich mal nichts -.- ), haben wir jetzt schon geschaut was alles davon bezahlt werden muss, also Miete, Wasser, Strom, Kleidung usw., das es ja umständlich wäre das auch noch alles selbst zu machen. Nun wollten wir noch wissen was genau vom Kindergeld bezahlt werden muss. Ich hätte jetzt gedacht, das davon noch Kleidung usw. bezahlt werden muss, weiß es aber nicht!
Gibt es da also evt. auch eine Liste, in der prozentual angegeben ist, was davon bezahlt werden "muss" - oder eben sollte??
Im Endeffekt wollen wir eben (zusammen mit der Mutter) den Antrag stellen, dass das Kindergeld in Zukunft auf sein Konto überwiesen wird, und wenn von dem Kindergeld z.B. noch ein bestimmter Teil für Strom usw. ausgegeben werden muss, das die Eltern bekommen.
Ich hoffe ich hab mich nicht all zu Umständlich ausgedrückt, und uns kann jemand helfen. LG
8 Antworten
Für die Berechnungsbeispiele werden folgende Sätze in Betracht gezogen:* Grundbedarf
Alleinstehende: 359 Euro* Grundbedarf in einer Partnerschaft, Bedarfsgemeinschaft (Ehe),
je Arbeitslosengeld II Bezieher: 323 Euro*
Grundbedarf je Kind bis 5 Jahren: 215 Euro*
Grundbedarf je Kind bis 13 Jahren: 251 Euro*
Grundbedarf je Kind bis 17 Jahren: 287 Euro
Das Kindergeld wird mit dem ALGII verrechnet.
Du hast zwei Möglichkeiten: du kannst bei der Familienkasse beantragen, dass das Geld an dich übergeleitet wird, weil die Eltern nicht ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen. Ist ein schwieriger Weg, weil die Eltern in der Tat die primären Anspruchsberechtigten sind.
Einfacher ist: beantrage bei der ARGE, dass deine Restleistung (Regelleistung + anteilige KdU ./. anrechnungsfähiges Kindergeld (154 EUR)) auf ein/dein separates Konto überwiesen wird, das heißt widerspreche der ARGE gegenüber der Bevollmächtigungsvermutung. Beantrage schriftlich, dass dein Anteil separat beschieden und ausgezahlt wird.
Dazu ist die ARGE laut Fachanweisung zu § 38 SGB II verpflichtet.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-38---22.03.2010.pdf
Hast du das Geld auf deinem Konto, kannst du dich dann mit deinem Alten über Miete und Lebensunterhalt auseinandersetzen, hast zumindest ein Druckmittel außerhalb seiner Reichweite.
Kindergeld ist eine finanzielle Hilfe, die nicht an bestimmte Ausgaben gebunden ist.
Was einzelne Haushalte vom Kindergeld bezahlen, ist doch nicht irgendwo festgelegt. Es ist ein Puffer, um die durch Kinder steigenden Ausgaben ewas (!!) abzufedern. Das Geld fließt bei uns ganz normal in den Haushalt mit ein.
So sollte es ja auch sein, und bei uns ist es auch so, aber das scheint sein "Vater" nicht ganz verstanden zu haben.
ich würde diese Frage hier posten; die sind echt fit und geben tolle Tipps:
P.S. Auch Tipps, "bevor" man offiziell zum Amt oder sonstwohin geht und dann nichts mehr revidieren kann.