TVöD \Pflege? Einspringen ist Pflicht?

1 Antwort

Der TVöD regelt unter anderem die Wochenarbeitszeiten (39 Stunden in Vollzeit und die Verpflichtung zur Schicht- und Wochenendarbeit.

Alles andere ist in den allgemeinen Arbeitgesetzen geregelt, unter anderem die tägliche Höchstarbeitszeit und die wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Auch die Verpflichtung, mindestens fünfzehn Sonntage im Jahr freizuhalten, ist geregelt sowie die Ausgleichstage für Sonn- und Feiertagsarbeit.

Das alles ist im Arbeitszeitgesetz nachzulesen, das für den öffentlichen Dienst ebenso gilt wie für die Firma Wadlbeißer & Co.

Das Verrückte an deinem Beruf ist, dass die Kollegen eigentlich nur helfen wollen und bei Personalmangel immer wieder einspringen, damit die Bewohner oder Patienten nicht zu leiden haben. Genau darauf baut euer Chef.

Aber es gibt Grenzen, die hier offensichtlich überschritten sind. Ihr solltet also schleunigst eine Personalvertretung bilden, die eure Interessen deutlich machen kann. Die Gewerkschaft unterstützt euch sicherlich dabei.

Solltet ihr bereits einen Personalrat haben, dann muss sich dieser jetzt endlich in Marsch setzen.