Am Wochenende arbeiten mitten zwischen Urlaub ist das überhaupt erlaubt bzw. Normal?

5 Antworten

Was steht denn auf Deinem Urlaubsantrag, bzw. der Urlaubsgenehmigung?

Wenn Du z.B. vom 6. - 24. November Urlaub beantragt hast und dieser genehmigt wurde, kann man Dich frühestens nach Deinem Urlaub am 25./26. November wieder zur Arbeit einteilen.

Die Urlaubsgenehmigung ist für den AG bindend. Urlaub nachträglich verweigern/kürzen oder unterbrechen wollen geht nur in absoluten Ausnahmefällen. Da muss der AG allerdings nachweisen können, dass ohne Deine Anwesenheit dem Betrieb großer Schaden zugefügt wird (z.B. Verlust eines großen Auftrags, Verlust von Arbeitsplätzen, große Regressansprüche usw.).

Was ist wenn sich niemand findet der wo einspringen will wie das so ja immer ist?

Das ist das Problem des AG und nicht Deines.
Dein Urlaub ist geplant und genehmigt. Wenn dann niemand da ist der einspringt, ist das das Betriebsrisiko des AG. Was macht der denn, wenn AN die fürs Wochenende eingeplant sind krank werden?

Gibt es einen Betriebs-/Personalrat? Wenn ja geh dort hin und frag, ob dieser so einen Dienstplan genehmigt hat (was ich mir nicht vorstellen kann).

 Weil die könnten ja auch sagen das es Pflicht ist wenn man eingeteilt ist zu arbeiten

Aber bestimmt nicht indem man gewährten Urlaub unterbricht. Dabei spielt es auch keine Rolle wenn Du nicht wegfliegen würdest. Der AG soll mal nachweisen wo das steht, dass es die Pflicht des AN ist, Urlaub zu unterbrechen um zu arbeiten.

 

Der Urlaub wurde Dir doch genehmigt oder? Dann darfst Du auch nicht ohne Rücksprache einfach zum Dienst eingeteilt werden.Nur aus schweren betrieblichen Gründen kann der AG von Dir verlangen, den Urlaub zu verschieben, aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein.

Sprich mit Deinem Vorgesetzten oder wer auch immer den Dienstplan erstellt; vielleicht hat einfach jemand was übersehen.

Im Bundesurlaubsgesetz steht das hier:

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß
dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende
Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus
diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der
Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß
einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage
umfassen.

Du hast Anspruch auf einen durchgängigen Urlaub von 3 Wochen. 

Sage Deinem Arbeitgeber, dass Du eine Flugreise gebucht hast und nicht daheim bist. Verlangt er dennoch einen Arbeitseinsatz, weil niemand diesen übernehmen kann, müsste Dein Arbeitgeber Dir alle anfallenden Kosten für diesen Arbeitseinsatz bezahlen. Du buchst dafür einen Rückflug, gehst 2 Tage arbeiten, fliegst anschließend wieder in Urlaub. Diese Zusatzkosten müsste Dein Arbeitgeber tragen. Und das wird er nicht tun!

Normalerweise beantragt man Urlaub mit den Angaben von/bis und der Anzahl der abzurechnenden Urlaubstage.

Wenn der Urlaub unterbrechungsfrei angemeldet und genehmigt wurde, dann kann der Arbeigeber nicht einfach eine Schicht dazwischen schieben.

Hast Du allerdings mehrere Urlaubsanträge gestellt und dabei einzelne Daten ausgelassen, dann war's Dein Fehler.