TÜV Überzogen - Winter - Mopped / Motorrad

3 Antworten

Bei einer Überziehung von bis zu 2 Monaten fallen keine Bußgelder an. Und mittlerweile wird die Plakette auch nicht mehr rückdatiert.

Wenn du also erst im Februar zum TÜV fährst, bekommst du also auch eine Plakette bis Februar 2016.

Ich hätte auch im Dezember gemusst und bin dann "erst" am 02.01. gefahren.. somit hatte ich schon die neue Farbe bei der Plaktette.

http://www.welt-der-tipps.de/wie-lange-darf-man-den-tuev-ueberziehen.html

Fälligkeit 09/13 ist heute 4 Monate überzogen. Kostet bei erwischt werden ein Verwanrgeld von 15 EUR an die Polizei. Bei der HU fallen eine Fristüberschreitungsgebühr von 20% der HU Gebühr ohne AU-Preis an. Das sind ca 8,50 EUR. Wenn Du das jetzt ausreitzen willst, dann kannst Du natürlich erst dann fahren, wenn für dich die Saison anfängt. Sagen wir mal das sei der April. Dann hättest Du 7 Monate überzogen, das kostet im Falle, dass Dich die Polizei erwischt 25 EUR aber immer noch keine Punkte und auch nur die 8,50 EUR Mehrkosten.

Natürlich kannst Du auf dem Wege zur Werkstatt (TÜV-Termin) oder zum TÜV hin angehalten werden. Dann bekommst Du natürlich ein entsprechendes Bußgeld. Wie hoch dieses bei einer Überziehung von 4 Monaten ist, weiß ich im Moment allerdings nicht.

Der TÜV selbst hat die Möglichkeit, hier eine "Strafprämie" für eine verspätete Vorführung zu nehmen. Diese liegt oftmals bei einer Höhe der doppelten Gebühr. Bezahlst Du also regulär 55€, werden daraus dann schnell 110 €.

TransalpTom  14.01.2014, 22:12

Es ist keine doppelte Gebühr, es sind 20% vom HU Teil gerechnet. also ca 8,50 EUR.