5 Antworten

Ich zitiere https://www.bussgeldkatalog.org/autoaufkleber/

Auf der Windschutzscheibe sind Aufkleber nicht zulässig! Eine Ausnahme gilt hier nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Sticker wie Umweltplakette und Vignetten.

Daher sollte es mich stark wundern, wenn Du das vor zwei Jahren durch den TÜV bekommen hättest...

Hallo,

generell darf die Sicht nicht beeinträchtigt werden.

Z.B breite Sichtfolien / Schriftzüge usw,

Mit deinem Aufkleber würde ich das nicht so eng sehen, aber ich bin nicht der Prüfer.

Man kann ja noch gut durchsehen.

Somit lass ihn erstmal dran, und wenn er beanstandet werden sollte, kannst du ihn immer noch vor Ort entfernen, und bekommst deine Plakette.

Kommt immer die gleiche Frage auf:

Wer prüft die Prüfer?.

Gruß

Ganz Unrecht hat der Kollege nicht. Es Kommt auf den Prüfer an was er aus der Vorschrift macht.

Die Vorschrift sagt so was wie: Aufkleber an der Frontscheibedürfen den Sichtbereich des Fahrers mich einschrenken. Akzeptiert müssen werden: Vignetten, die bis x cm in die Scheibe reinragen, Lichtaufkleber, ...

Ich glaube sogar es steht in der Vorschrift was als Sichtbereich zu werten ist.

Wäre immer gut im Zweifel das alte TüV Gutachten dabei zu haben.

Elendiges Thema...

Ganz einfach:

Aufkleber auf der Frontscheibe dürfen die Sicht auf die Straße nicht beeinträchtigen. Sonnenblenden dürfen maximal 0,1m² groß sein und 10cm Breite nicht überschreiten.

Mit deinem Aufkleber wird es in Sachen Sichtbeeinträchtigung schon Probleme geben. Es kommt wirklich darauf an, wie nah du ihn an die A-Säule geklebt hast und wie der Prüfer drauf ist. Immerhin muss er mit seinem Namen dafür bürgen.