TÜV ohne 1. Hilfe Kasten und Warndreieck?
Ich wollte heute einen Gebrauchtwagen bei einem Gebrauchtwagenhändler abholen. Schriftlich vereinbart war, dass der Wagen 2 Jahre TÜV hat - ohne Mängelangaben.
Der TÜV Bericht von heute morgen hatte tatsächlich keine Mängel angezeigt. Also 2 Jahre TÜV. Jedoch fehlte bei Übergabe der Verbandskasten und das Warndreieck. Auch war der Scheinwerfer innen mit Wasser befeuchtet.
Der Händler sagte lapidar, der Wagen hat doch "2 Jahre TÜV ohne Mängel" wie vereinbart. Mehr war nicht ausgemacht.
Hat der Wagen nun bei Übergabe (nach Vertragsrecht) "2 Jahre TÜV ohne Mängel" oder nicht? Also ist der TÜV Bericht die Rechtsgrundlage für den Vertrag oder der Zustand bei Übergabe.
Die Frage klingt jetzt erstmal recht einfach, kann aber vermutlich nur von jemanden beantwortet werden, der wirklich Sachkenntnis hat oder Jura studiert....
Freue mich auch jede Antwort die nicht mir "ich finde" anfängt....
1 Antwort
Die beiden Punkte: Erste-Hilfe-Kasten und Warndreieck sind keine Pflichtuntersuchungspunkte nach der StVZO (Anlage VIIIa). Der Prüfer kann, muss aber diese beiden Punkte nicht überprüfen. Da in den Gebrauchtwägen diese beiden Teile meistens fehlen und zur Übergabe erst damit ausgestattet werden, findet in der Regel eine Überprüfung daher auchnicht statt. Aber: Sie gehören zum Fahrzeug, ebenso wie der trockene Scheinwerfer. Der Untersuchungsbericht ist nicht das allein gültige Kriterium für eine Mängelfreiheit. Ich meine, dass auch bei Neuwagen in der Regel kein Warndreieck dabei ist (auße es gehört tatsächlich zum Lieferumfang teilweise dazu), da viele Kunden ja noch eines vom Altwagen haben. Hier wäre eine genaue Absprache zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich gewesen. Nicht in Ordnung ist der feuchte Scheiwerfer, den der Verkäufer (als Händler trifft ihn auch die Gewährleistungspflicht für 6 Monate) auf jeden Fall nachbessern muss, unabhängig von TÜV-Bericht.