TÜV ohne 1. Hilfe Kasten und Warndreieck?

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Die beiden Punkte: Erste-Hilfe-Kasten und Warndreieck sind keine Pflichtuntersuchungspunkte nach der StVZO (Anlage VIIIa). Der Prüfer kann, muss aber diese beiden Punkte nicht überprüfen. Da in den Gebrauchtwägen diese beiden Teile meistens fehlen und zur Übergabe erst damit ausgestattet werden, findet in der Regel eine Überprüfung daher auchnicht statt. Aber: Sie gehören zum Fahrzeug, ebenso wie der trockene Scheinwerfer. Der Untersuchungsbericht ist nicht das allein gültige Kriterium für eine Mängelfreiheit. Ich meine, dass auch bei Neuwagen in der Regel kein Warndreieck dabei ist (auße es gehört tatsächlich zum Lieferumfang teilweise dazu), da viele Kunden ja noch eines vom Altwagen haben. Hier wäre eine genaue Absprache zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich gewesen. Nicht in Ordnung ist der feuchte Scheiwerfer, den der Verkäufer (als Händler trifft ihn auch die Gewährleistungspflicht für 6 Monate) auf jeden Fall nachbessern muss, unabhängig von TÜV-Bericht.