Warum braucht das Standsamt für die Eheschließung trotz deutscher Staatsbürgerschaft...?

2 Antworten

Bei der Eheanmeldung wird im Standesamt die Frage nach der Staatsangehörigkeit intensiv geprüft. In deinem Fall gibt es aber offensichtlich Differenzen. Dann genügt ein Bundespersonalausweis nicht mehr, denn hin und wieder kommt es vor, dass Ausweise aufgrund ungenügender Prüfung ausgestellt werden. Dass du in Berlin geboren bist, heißt das nicht, dass du automatisch auch deutsch bist. Sowohl in Deutschland als auch in der Türkei gilt das Abstammungsprinzip. Wenn die Dame vom Standesamt jetzt der Meinung ist, dass du nicht von Geburt deutsch warst, ergibt sich das evtl. aus deinem Geburtseintrag. Dort wird bei ausländischen Eltern deren Staatsangehörigkeit vermerkt. Wenn du demnach die deutsche Staatsangehörigkeit tatsächlich durch Geburt (oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Entscheidung des Ausländeramts) nicht erworben hast, fordert das Standesamt zurecht eine Einbürgerungsurkunde. Die Auskunft des Standesamts vom Vorjahr, dass du "in Berlin geboren und nie 2 Staatsangehörigkeiten" hattest, erscheint mir etwas verwirrend. Zwei Staatsangehörigkeiten sind im Standesamt nur selten relevant; wenn eine davon die deutsche ist, ist die zweite uninteressant.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja, Standesämter sind komisch. Du solltest das abgeben, was die Leute dort wollen - die können schließlich auch eine Trauung abbrechen oder nicht vollziehen.

Schon oft kam bei Spaßvögeln, die beim Ja-Wort rumgedruckst haben, ein Abbruch zustande. Die sitzen also durchaus am längerer Hebel.