Darf der Schlüsseldienst einem Bekannten die Tür öffnen?

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Der Schlüsseldiesnt darf nur dem Wohnberechtigtem,also dir, die Tür öffnen.

Entweder du sprichst mit deinem Bekannten und verlangst von ihm, dass er die Rechnung begleicht. Denn auch er hatte nicht die Befugnis, den Schlüsseldienst zu rufen, da er kein dringendes Anliegen hatte, wieder in die Wohnung zu kommen.

Oder du kontaktierst den Schlüsseldiesnt und weist einmal darauf hin, dass du der Bewohner dieser Wohnung bist und du deinem Bekannten zu keiner Zeit die Erlaubnis erteilt hast, noch einmal ohne dich die Wohnung zu betreten.

Vielleicht kommt es dann zu einer Einigung. Viel Erfolg!

Barocklady  26.09.2012, 13:24

Danke für das Sternchen :)

Nein, musst du nicht, du hast ja keinen Vertrag mit dem Schlüsseldienst gemacht, auch nicht mündlich. Teil dem einfach die Adresse deines Bekannten mit. Mal abgesehen davon hätte er deine Tür gar nicht aufmachen dürfen.

Sag dem Schlüsseldienst, er kann sich die 60.-- € sonst wohin stecken oder es gibt eine Anzeige bei der Polizei. Er hätte das natürlich nicht tun dürfen.

GENAU!

  1. Hat der Schlüsseldienst illegal gehandelt. Anzeige? ;)
  2. Dein Bekannter war Auftraggeber und wenn einer zahlen muss, dann natürlich NUR er!

Der Schlüsseldienst war dazu nicht berechtigt. Ist aber oft schwierig für die Anbieter, weil die Leute ja meistens ihre Papiere in der Wohnung haben - spätestens da hätte er sich vegewissern müssen. Dein Bekannter soll die Rechnung bezahlen und gut is. Mit 60€ war der Schlüsseldienst ja wirklich günstig und moderat.