Tshirt bedrucken lassen - Logos - Rechtslage?
Wie ja bekannt ist, darf man z.B. bei Spreadshirt keine geschützten Logos hochladen. Trifft das auch für den normalen Gebrauch zu? Wer die Logos druckt und weiterverkauft macht sich strafbar, aber auch der der sich sowas auf ein Tshirt druckt und nur privat trägt?
In dem Fall ist ein selbstgemachtes Foto auf dem man eine Bierflasche sieht, eben auch das Etikett mit dem Firmenname - das Bier ist amerikanisch.
Allerdings denke ich, wenn Spreadshirt ein hochgeladenes Logo löscht, dass es dann auch keine Konsequenzen geben wird. Rechtliche Folgen wären in dieser Situation meiner Meinung nach überzogen.
3 Antworten
Rein rechtlich gesehen ist es sicherlich immer noch nicht legal, wenn du dir ein geschütztes Logo etc. selbst auf ein Tshirt druckst!
Aber wenn du tatsächlich die entsprechenden Gerätschaften besitzt, um deine eigenen Tshirts zu erstellen und selbige anschließend auch nicht weiterverschenken oder gar weiterverkaufen willst, dann bezweifle ich ganz stark, dass du JEMALS irgend ein Problem mit dem Rechteinhaber bekommen wirst! Ich persönlich hab mir auch schon "Custom-Shirts" erstellt, mit Aufdrucken wie z.B: "A-Team" "Saber Rider" oder "Bud Spencer" ... Solange du das nicht bei Druckfirmen in Auftrag geben willst, sondern sie selbst herstellen kannst - DRAUF GESCHISSEN!
Wenn auf dem selbst angefertigten Bild eine Falsche zu sehen ist, auf der ein Logo ist, dann ist dies rechtlich völlig irrelevant, wenn das Logo nicht im Mittelpunkt des Bildinhaltes steht es sich schlicht um Beiwerk nach § 57 UrhG handelt - ergo zulässig!
Ein markenrechtlicher Verstoß liegt nur dann vor, wenn die Marke im geschäftlichen Verkehr nach den Inhalten des Dienstleistungsverzeichnis (Nizza-Klassen) wiedergegeben wird. Wenn da also aufgeführt ist "bedruckte Bekleidung" dann nein, steht da nichts, dann ist der Druck auf einem T-Shirt demnach zulässig
Logos unterliegen regelmäßig weder dem Copyright (alleine weil es das in Deutschland nicht gibt) noch dem Urheberrecht - ihnen fehlt es schlicht an der vorausgesetzten Schöpfungshöhe. Ein Schutz kann daher nur dann vorliegen, wenn diese als Bildmarke beim DPMA eingetragen sind und für welcher Art der Wiedergabe diese eingetragen wurde.
Meine Ausführungen treffen aber nur dann zu, wenn du anfängst die Shirts zu verticken... ansonsten viel Spaß mit der Flasche Bier...
Es handelt such um einige Flaschen die wie beim Bowling aufgestellt sind. Man sieht also nur das komplette Etikett von der ersten Flasche, zweite Reihe nur Teile davon und die dahinter sind nicht mehr zu erkennen. Oben und unten stehen noch einige Wörter. Ist es auch in diesem Fall "Beiwerk" nach §57?
Ja, das trifft auch auf den normalen Gebrauch zu - schon, weil die Firma selbst sich damit strafbar machen würde.
Ich weiß ja nicht ob es bei Postern anders ist, aber ein Kollege hat viele Bilder von berühmten Personen als Collage dort anfertigen lassen. Und die Bilder können ja auch nicht alle ihm gehören. Vielleicht ist es eine einfach eine Grauzone. Profit geht vielleicht vor. Wie sollte der Rechteinhaber in solchen Fällen auch Wind davon bekommen? Schwer zu sagen, ob die Firma dann die Kundendaten weitergeben würde. Dies wäre schon ein Recht großer Aufwand. Wenn man es genau nimmt, hast du natürlich Recht.