T-Shirt selbst bedrucken!(wichtig)

2 Antworten

An den meisten Logos besteht kein Urheberrecht, weil diesen Geschäfts-Grafiken in der Regel die nötige Schöpfungshöhe (s. Wikipedia) fehlt, um als "4. Werke der bildenden Künste" geschützt zu sein laut § 2 UrhG (Gesetz über Urheberrecht).

An den meisten Logos besteht aber ein Markenrecht, entweder durch eine Eintragung beim dpma.de oder durch eine große Bekanntheit laut Markengesetz § 4: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/index.html

Selbst wenn also das Logo, das Markenzeichen, die Marke nicht geschützt ist für Warenklassen, unter die auch T-Shirts fallen (etwa "Textilien" oder "Fanartikel", falls es sowas gibt als Klasse), sondern nur für Autos (und Rasierapparate usw.),

selbst dann könnte ein Anbieten und ein Verkauf solcher Shirts verstoßen gegen Markengesetz § 14 Absatz 2 Nr. 3, also wenn "die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."

Zum Ausnutzen der Wertschätzung: Ein weißes T-Shirt kann auf dem Markt so 2 bis 12 Euro erzielen, mit dem Porsche-Emlem drauf so von 13 bis 30, an Renntagen noch mehr. Das könnte als unlautere Weise gewertet werden. Oder auch nicht.

Zum Beeinträchtigen der Wertschätzung: Hakenkreuze und Teufelshörner neben dem Logo auf dem Shirt könnten dazu zählen. Auch Unzüchtigkeiten.²) Vielleicht sogar der Spruch "Mir könned Alles, nor nedd Hochdeutsch." :-).

²) Bei Unzüchtigkeiten könnte allerdings auch die Kunst- und Meinungsfreiheit überwiegen, wie der Bundesgerichtshof mal urteilte bei einem "Aufkleber mit BMW-Logo und dem Text "Bumms Mal Wieder"" (Laut "Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?" Googel nach "saq.htm#marken"!)

Einem privaten Auftritt mit dem selbstgebastelten Porscheshirt steht aber wenig im Wege. Selbst bei öffentlichen Veranstaltungen wäre das immer noch keine markenmäßige Benutzung und keine Ausnutzung. Und schon gar nicht "im geschäftlichen Verkehr" laut § 14 Markengesetz.

Noch nicht mal bei einem geschäftlichen Auftritt - so lange man dabei nicht den falschen Eindruck erweckt, man hätte mit dem Markeninhaber geschäftliche Beziehungen, wäre also Mechaniker von Porsche oder Händler oder Franchise-Nehmer oder Niederlassungsleiter oder so ...

Gruß aus Berlin, Gerd

es wird eher kein porschebeauftragter durch die weltgeschichte laufen, und dich als privatperson anhalten und dein t-shirt sehen wollen. das darf er eigentlich auch nicht. insofern, wenn du die dinger nicht verkaufst, könntest du das wegen einer gewissen geringfügigkeit wohl machen, was an sich daher auch nicht illegal ist. wenn man es genau nimmt, ist auf dem zeichen natürlich ein copyright.

problematisch wird es für die druckerei, die dir dein t-shirt bedruckt. weil die kann dann tatsächlich belangt werden. und druckereien sind da immer sehr übervorsichtig.

wenn du das originalbild aus einer quelle hast, die das bild frei verbreitet, dann ist das kein problem. es ist auch kein problem, wenn du das bild künstlerisch verfremdest. weil sonst würde ja auch andy warhol tierisch probleme bekommen. mal dem hengst einen penis an, und zack, ist es kunst.