Ist es rechtens trotz übertariflichem Vertrag weniger Geld als im Tarif zu verdienen?

5 Antworten

Wenn Du sagst, dass Dein Grundgehalt geringer sei als das eines tariflichen Arbeiters, dann ist etwas nicht in Ordnung!

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in einem Betrieb, in dem ein Tarifvertrag anzuwenden ist, nicht beliebig entscheiden, wessen Arbeitsverhältnis "außertariflich" ist und wessen nicht!

"Außertariflich" bedeutet immer eine Qualifikation und Entgelteinstufung oberhalb der höchsten Entgeltstufe des im Betrieb anzuwendenden Tarifvertrags.

Siehe z.B. die Erläuterung aus  http://www.igmetall4you.de/studium-beruf/at-vertragaussertariflich/ :

Als "außertariflich" gilt grundsätzlich nur derjenige, der...

mit einer Aufgabe betraut ist, die höhere Anforderungen stellt, als sie für die höchste tarifliche Vergütungsgruppe definiert ist

und

ein Gehalt deutlich oberhalb der höchsten tariflichen Vergütungsgruppe erhält.

Entscheidend für die Zuordnung, wer als "außertariflich" gilt, ist der jeweilige Tarifvertrag. Gibt es keinen Tarifvertrag, kann auch nichts außerhalb des Tarifs vereinbart werden. Es ist dann schlichtweg ohne Tarif. Grundsätzlich muss der AT-Vertrag zwar nicht in jeder einzelnen Bestimmung, aber in seiner Gesamtbewertung besser sein als ein Vertrag in der höchsten tariflichen Entgeltgruppe. Je nach Branche und Tarifgebiet gelten andere Regelungen.


Grundsätzlich gleiche Informationen gibt es z.B. auch auf der Seite  haufe.de/personal/personal-office-premium/arbeitsvertrag-mit-aussertariflichen-angestellten_idesk_PI10413_HI3456483.html  (in Adresszeile des Browsers kopieren!):

Die Tarifvertragsparteien knüpfen den AT-Status überwiegend an die folgenden Voraussetzungen:

Die Tarifvertragsparteien knüpfen den AT-Status überwiegend an die folgenden Voraussetzungen:

- der Arbeitnehmer wird im Arbeitsvertrag ausdrücklich als AT-Angestellter bezeichnet,

- das Aufgabengebiet stellt höhere Anforderungen als die höchste tarifliche Beschäftigungsgruppe,

- die allgemeinen Vertragsbedingungen liegen bei einer Gesamtbeurteilung über dem Niveau der höchsten Tarifgruppe,

- das Gehalt übersteigt die Vergütung der höchsten Tarifgruppe um einen bestimmten Prozentsatz (10 – 25 %) oder um einen absoluten Betrag.

In der Konsequenz bedeutet das, dass Du ein Gehalt verlangen kannst, das den obigen Definitionen und Erklärungen entsprechend über dem Gehalt der tarifgebundenen Arbeitnehmer liegt - vorausgesetzt, die Bestimmung als "außertariflich" ist überhaupt gerechtfertigt.

Wie Du dann aber Dein "gutes Recht" gegenüber Deinem Arbeitgeber einfordern willst oder kannst, ist eine andere Frage ... ...

Das kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart ist. Außertarifliche Vereinbarungen sind nicht immer besser (wie Du selbst schon festgestellt hast).

Du wirst (nehme ich mal an ) ein höheres Grundgehalt haben als die MA die nach Tarif bezahlt werden. Bei Dir werden wahrscheinlich aber z.B. Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein, für Dich gelten nicht die tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeiten und wenn im Arbeitsvertrag die tariflichen Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld nicht vereinbart wurden, kann es leicht passieren, dass man als "ATler" zusammen gerechnet weniger verdient als andere, vergleichbare MA.



Matpod 
Fragesteller
 07.01.2016, 15:28

Danke für die Antwort.

Das ist es leider, Mein Grundgehalt ist geringer als das einen Tariflichen Arbeiters. Mit allem anderen hast Du recht. Was kann ich dagegen unternehmen?

Hexle2  07.01.2016, 15:34
@Matpod

Du kannst Dich mal an die Gewerkschaft und/oder den Betriebsrat wenden. Selbst bleibt Dir nur den AG ansprechen und neu verhandeln. 

Schau Dich auch mal nach einem anderen AG um. Bitte den jetzigen um ein Zwischenzeugnis. Der wird sich evtl. denken, warum Du das möchtest und kommt Dir vielleicht von alleine entgegen.

Google auch mal "Außertarifliche Arbeitsverträge". Da bekommst Du im Netz noch viele Infos.

Matpod 
Fragesteller
 07.01.2016, 15:37
@Hexle2

Vielen Dank für Deine Antworten! Bestünde denn die Chance dagegen anzugehen, obwohl ich dann irgendwann das Unternehmen verlassen habe? Mit einer Arbeitsschutzrechtlichen Klage?

Hexle2  07.01.2016, 17:07
@Matpod

Du kannst nur versuchen jetzt etwas zu ändern. Ich vermute mal, die Firma hat sich an den Arbeitsvertrag gehalten. Es wurde vereinbart, dass dieser außertariflich ist, so kannst Du nicht auf den Tarifvertrag verweisen. 

Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist oder eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du Dich mal beraten lassen. Ich bin keine Juristin, ich habe "nur" Betriebsratswissen. Meiner persönlichen Ansicht nach wirst Du aber, wenn Du den Betrieb einmal verlassen hast, nicht viel ausrichten können. 

Wie gesagt, das ist meine eigene Meinung, geh lieber zu einer Rechtsberatung die für ihre Auskünfte auch gerade stehen muss und Dir vielleicht auch eine positivere Auskunft geben kann. 

Familiengerd  07.01.2016, 17:54
@Hexle2

Es wurde vereinbart, dass dieser außertariflich ist, so kannst Du nicht auf den Tarifvertrag verweisen.

Das ist kein Kriterium - darf es auch nicht sein, denn sonst könnte jeder tarifgebundene Arbeitgeber per arbeitsvertraglicher Vereinbarung jeden Arbeitnehmer aus dem Tarifvertrag "kicken"!

Es ist nicht in das freie Ermessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestellt, ein Arbeitsverhältnis als "außertariflich" zu vereinbaren!

kommt auf deine abzüge ab, die wir nicht kennen, aber natürlich können die höher sein als bei manch anderem.. die steuerprogression kommt auch noch dazu..

Matpod 
Fragesteller
 07.01.2016, 15:09

Es geht hierbei nicht um den Nettobetrag, sondern um den Betrag vor den Steuern und allen Abzügen.. also Brutto.

Ist denn in dem Arbeitsvertrag denn vereinbart, dass du mehr als die tarifgebundenen Mitarbeiter verdienst? Steht diese Definition irgendwo in dem Arbeitsvertrag?

Ich glaube, du wurdest hereingelegt. Außertariflich heißt nur, dass sich dein Arbeitgeber nicht an den Tarifvertrag halten muss.

Matpod 
Fragesteller
 07.01.2016, 15:29

Nein das steht leider nirgends. Laut dem gesetzgeber heißt "Außertariflich" jedoch, dass das Grundgehalt 10-15% höher ist als bei dem höhsten Tariflohn in meiner Branche. Leider liege ich knapp 15% unter dem niedrigsten Tariflohn.

catchan  07.01.2016, 15:34
@Matpod

Im welchem Gesetzestext steht das?

Matpod 
Fragesteller
 07.01.2016, 15:35
@catchan

§ 5 Abs. 3 BetrVG

catchan  07.01.2016, 15:37
@Matpod

Wie sieht dein Arbeitsvertrag in anderen Grundlagen aus? Arbeitszeit? Überstundenvergütung? 13. Gehalt? Gewinnbeteiligung?

Das alles wirkt sich auf den Verdienst aus.

Matpod 
Fragesteller
 07.01.2016, 15:39
@catchan

Ich bekomme nichts der Gleichen. Kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld, keine bezahlten Überstunden, nichts. Meine Arbeitszeit beträgt 40h + unbestimmte Anzahl an Überstunden. Wörtlich: "... nach Ermessen des Arbeitgebers ..."

catchan  07.01.2016, 15:42
@Matpod

Im Tarif werden meistens solche Leistungen vorgeschrieben und sind somit zusätzliche Leistungen, die das Gehalt erhöhen können.

Allerdings solltest du den ARbeitsvertrag generell mal prüfen lassen. Du kannst dich ja damit an den Betriebsrat wenden. Die Arbeitszeit mit 40h+ erscheint mir nicht gerade legitim.

Matpod 
Fragesteller
 07.01.2016, 15:49
@catchan

Einen Betriebsrat haben wir leider nicht. Gäbe es noch eine andere Anlaufstelle für solche Fragen bzw. Anliegen? Und was könnte ich erreichen, wenn ich dagegen angehe?

catchan  07.01.2016, 15:53
@Matpod

Du kannst dich diesbezüglich natürlich juristisch beraten lassen, aber das wird in der Regel mit Kosten verbunden sein.

Matpod 
Fragesteller
 07.01.2016, 16:00
@catchan

Okay super, ich habe eine Rechtschutzversicherung die alles abdeckt :)

catchan  07.01.2016, 16:01
@Matpod

Frag trotzdem noch mal nach, ob die Versicherung eine Beratung ebenfalls abdeckt.

Eventuell bietet sie telefonische rechtsberatung an.

Matpod 
Fragesteller
 07.01.2016, 16:22
@catchan

Vielen Dank für alle deine Antworten. Du hast mir sehr weiter geholfen!

catchan  07.01.2016, 16:22
@Matpod

Gern geschehen!

Familiengerd  07.01.2016, 17:51
@Matpod

@ Matpod:

Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber benutzt das "außertariflich", um Dir weniger Grundgehalt, kein Urlaub- und Weihnachtsgeld, keine Überstundenvergütung zu zahlen?!?!

Das ist absolut widerrechtlich und eine offensichtlich tarifwidrige Anwendung der Einordnung als "außertariflich"!

Du hast Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld; der Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer (oder Gruppen von ihnen) nicht ohne sachlichen Grund von Leistungen ausschließen, die er ansonsten allgemein gewährt; das "außertariflich" in Deinem Fall ist kein solcher Grund!

Überstunden müssen bezahlt werden - auch dann, wenn sie mit dem vereinbarten Entgelt abgegolten sein sollen, es aber an einer genauen Bezeichnung des Umfangs fehlt; eine entsprechend unzureichende Vereinbarung wäre nichtig!

Du bist auch nicht verpflichtet, "nach Ermessen" des Arbeitgebers eine "unbestimmte" Anzahl von Überstunden zu leisten, sondern nur dann, wenn sie betrieblich notwendig sind!

Familiengerd  07.01.2016, 17:41

Außertariflich heißt nur, dass sich dein Arbeitgeber nicht an den Tarifvertrag halten muss.

Das ist falsch!

Wenn es so wäre, könnte jeder Arbeitgeber den verpflichtenden Tarifvertrag mir-nichts-dir-nichts aushebeln!

Der Arbeitgeber kann nicht willkürlich - und auch nicht über eine arbeitsvertragliche Vereinbarung - bestimmen, wer "außertariflich" ist!

Im Übrigen bedeutet "außertariflich" eine Entgeltung des Arbeitnehmers oberhalb der höchsten Entgelt- und/oder Qualifikationsstufe des anzuwendenden Tarifvertrags (sieh meine eigene Antwort)!

 laut der Definition "Außertariflich", mehr verdiene als tarifgebundene Mitarbeiter meiner Branche

Was bringt Dich zu dieser Ansicht?

Hier wird lediglich festgelegt, dass Du abweichend von den Tarifvereinbarungen bezahlt wirst und das kann sich positiv oder negativ auswirken.

Scheinbar hast Du Dir nicht die Mühe gemacht zu hinterfragen, was der Arbeitgeber darunter versteht, andernfalls wärst Du jetzt nicht so überrascht ...